Ausgabe 05, Mai 2026
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht

Vom Gerichtshof der Europäischen Union
Verrechnungspreise zwischen Hersteller und Vertriebsunternehmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen geurteilt. Danach liegt nicht allein deshalb ein Entgelt für eine Dienstleistung zwischen verbundenen Unternehmen vor, weil für die Berechnung der Anpassungszahlungen auch dienstleistungsbezogene Kosten herangezogen werden. Es könnte sich aber zum Beispiel um Änderungen der Bemessungsgrundlage für ursprüngliche Lieferungen/Leistungen handeln.


Aus der Rechtsprechung
Gelangensbestätigung und Vertrauensschutz
Wenn der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung als steuerfrei behandelt hat, obwohl, wie sich später herausstellt, die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, kann sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen dennoch im Wege des Vertrauensschutzes steuerfrei gestellt werden, sofern unrichtige Angaben des Abnehmers zugrunde liegen. Das setzt aber eigentlich voraus, dass der Unternehmer seinen Nachweispflichten vollständig nachgekommen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Unternehmer vergebens auf eine Gelangensbestätigung von seinem Abnehmer wartete.
Aus der Finanzverwaltung
Mehrzweck-Gutscheine in Vertriebsketten
Bei Mehrzweck-Gutscheinen entsteht die Steuer erst bei Einlösung des Gutscheins, nicht bereits bei Ausgabe. Ein Mehrzweck-Gutschein liegt vor, wenn entweder der Leistungsort, auf den sich die zugrunde liegende Leistung bezieht, oder die dafür geschuldete Steuer (oder beides) bei Ausstellung des Gutscheins nicht feststehen – zum Beispiel also, wenn die betreffende Leistung unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen kann. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) äußert sich zum Handel mit Mehrzweckgutscheinen in Vertriebsketten.


Reiseleistungen ‒ weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für Nicht-EU-Unternehmer
Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist die Sonderregelung für Reiseleistungen (in Deutschland § 25 UStG) nicht auf Reiseveranstalter anwendbar, die nicht in der EU ansässig sind. Für diese Unternehmer würden grundsätzlich also die allgemeinen Vorschriften gelten – die anstelle einer einheitlichen Reiseleistung mit Leistungsort außerhalb der EU für gewöhnlich die Besteuerung von Leistungen in Zusammenhang mit Reisen am Ort der Übernachtung, des Transports, der Beköstigung usw. mit sich bringen. Allerdings können sich Nicht-EU-Unternehmer bislang auf eine Nichtbeanstandungsregelung berufen, die bereits seit einer Anzahl von Jahren immer wieder verlängert wird.
VAT in the Digital Age - Highlights (Teil 1)
Die EU-Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) bringt uns in den kommenden Jahren eine ganze Reihe von Rechtsänderungen im formellen und materiellen Umsatzsteuerrecht, die darauf abzielen, das Umsatzsteuerrecht an die digitale Wirtschaft anzupassen, Betrug zu bekämpfen durch die Nutzung digitaler Daten und Unternehmen zu entlasten, indem die Notwendigkeit für mehrfache umsatzsteuerliche Registrierungen eingeschränkt wird. An dieser Stelle des Newsletters gehen wir künftig auf die anstehenden Änderungen ein. Die erfolgreiche Umsetzung der Neuerungen erfordert ein unternehmensweites Transformationsprojekt, das neben der Steuerabteilung auch IT, Logistik, Vertrieb, Einkauf, Buchhaltung und Compliance einbindet.


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