Aus dem Ausland
Spanien: Verlänge-rung des Nullsatzes auf Lebensmittel
Der Nullsatz für Grundnahrungsmittel sowie der ermäßigte Steuersatz auf bestimmte andere Nahrungsmittel wird um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Ursprünglich sollte der Nullsatz für Grundnahrungsmittel (u. a. bestimmte Brotsorten, Mehl, Milch in bestimmten Verarbeitungsformen, Käse, Eier, Obst, Hülsenfrüchte und Gemüse) zum 30. Juni 2023 auslaufen; er wurde nun infolge der anhaltenden Inflation verlängert. Mit Ablauf des genannten Datums soll er wieder auf den ermäßigten Satz von vier Prozent steigen – unter bestimmten Voraussetzungen aber offenbar bereits vor diesem Datum. Eine ähnliche Regelung gilt für den ermäßigten Steuersatz von derzeit fünf Prozent auf bestimmte Speiseöle und Teigwaren.
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