Aus dem Ausland
Israel: B2B-Rechnungsstellung ab 2024
Der Finanzausschuss des israelischen Parlaments Knesset hat im jüngsten Haushaltsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 eine befristete Änderung des israelischen Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von in Israel mehrwertsteuerlich registrierten Händlern an andere Händler (B2B) hat.
Vorgesehen ist, dass die israelische Steuerbehörde ITA ein digitales System zur Vergabe spezifischer numerischer Kennungen für zwischen Händlern ausgestellte Rechnungen einrichtet, die oberhalb eines bestimmten Betrags für den Vorsteuerabzug notwendig ist. Die Ausgabe einer solchen Kennung erfolgt nicht, wenn die ITA den begründeten Verdacht hegt, dass eine Rechnung fiktiv ist. Die Änderung soll schrittweise über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen. Im ersten Jahr der Umsetzung (2024) werden Steuerrechnungen mit einem Wert von mehr als 25.000 Neue Israelische Schekel (NIS) in den Anwendungsbereich der Änderung fallen. Dieser Schwellenwert soll über fünf Jahre hinweg schrittweise abgesenkt werden, bis er 2028 den Betrag von 5.000 NIS pro Rechnung erreicht.
Die Maßnahme hat die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zum Ziel. Das Jahr 2024 (die Änderung wird zum 1. Januar des Jahres umgesetzt) gilt als einjährige Pilotphase: Nach Ablauf des Jahres wird entschieden, ob das Pilotprojekt 2025 für ein weiteres Jahr fortgesetzt wird, ob mit der vollständigen Umsetzung begonnen wird oder ob das Projekt fallen gelassen wird. Während des Pilotjahres (bzw. der Pilotjahre) müssen für die Mehrwertsteuer registrierte Leistende bei der ITA für jede Rechnung mit einem Wert von 25.000 NIS oder mehr eine Kennung beantragen. Während dieser Zeit ist das ITA jedoch verpflichtet, allen Steuerrechnungen ohne Ermessen hinsichtlich ihrer Gültigkeit etc. automatisch eine Kennung zuzuweisen.
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