Aus dem Ausland
Schweiz: Mehrwert-steuererklärungen künftig ausschließ-lich elektronisch
Nach Beschluss des Bundesrats vom 16. Juni 2023 soll das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Eine entsprechende Änderung der Mehrwertsteuerverordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen, die bislang noch die Papierform verwenden, eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt wird. Außerdem ist den Erläuterungen zur Verordnung Einzelheiten zum Verfahren zu entnehmen, „wenn der Zugang zum Portal aus Gründen, die beim Betreiber oder bei der Betreiberin des Portals liegen, vorübergehend nicht erfolgen kann“.
Fundstelle
Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. Juni 2023
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