5/7
  • Pages
01 Inhalt
02 Wachstumschancengesetz
03 BFH: Verzinsung
04 BMF: Reiseleistungen
05 Estland/Türkei: Steuersätze
06 Schweiz: Steuererklärungen
07 Service

Aus dem Ausland

Estland und Türkei: Steuersatz-erhöhungen

In Estland wird der Regelsteuersatz zum Jahreswechsel 2023/24 erhöht, für bestimmte Leistungen soll längerfristig der Steuersatz heraufgesetzt werden. Schon zum 10. Juli 2023 wurden in der Türkei der Regelsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz heraufgesetzt, bestimmte Produkte werden zum Regelsteuersatz besteuert.

In Estland wird der Regelsteuersatz zum 1. Januar 2024 von 20 auf 22 Prozent heraufgesetzt. Presseprodukte (als Printausgabe oder elektronisch) sollen zum 1. Januar 2025 anstatt mit 5 Prozent grundsätzlich wieder zum Satz von 9 Prozent besteuert werden, Beherbergungsleistungen einschließlich Frühstück anstatt mit 9 Prozent zu einem Satz von 13 Prozent.

In der Türkei wurde durch präsidentielle Verfügung mit Wirkung vom 10. Juli 2023 der Regelsteuersatz von 18 auf 20 Prozent heraufgesetzt, der ermäßigte Steuersatz von 8 auf 10 Prozent. Der ermäßigte Satz von 1 Prozent blieb jedoch unverändert. Zusätzlich wurde der Steuersatz auf bestimmte Pflegeprodukte (mit Ausnahme von Zahnbürsten, Zahnpasta und Zahnseide) vom ermäßigten Steuersatz auf jetzt 20 Prozent heraufgesetzt.

Wollen Sie diesen Newsletter weiterempfehlen?

oder haben Sie diesen Newsletter weitergeleitet bekommen und wollen diesen als Bestandteil des Informationsservice von PwC erhalten?

Zur Anmeldung

© 2017 - 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.

Impressum

Datenschutzerklärung

Cookie-Einstellungen