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Lohn­steuer

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Lohnsteuer

Katastrophenerlass auch für die Unter­stützung der Opfer des Erd­bebens in der Türkei und in Syrien

Wegen der hohen Anteilnahme und Spenden­bereit­schaft in der Bevölkerung hat das Bun­des­ministerium der Finanzen (BMF) mit Schrei­ben vom 27.02.2023 die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsrege­lungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbe­hör­­den der Länder zusammengefasst.

Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt wer­den.

Neben allgemeinen Erleichterungen wie der Vereinfachung des Nachweises der Zuwen­dung (Barein­zahlungs­beleg, Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg, PC-Ausdruck bei Online-Banking statt Zuwen­dungsnachweis) und Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften regelt das BMF-Schreiben auch Spenden und Zuwendungen im Rah­men von Arbeitsverhältnissen.

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