Arbeitsrecht
Hier ist der Weg das Ziel:
Effiziente Einbindung Ihres Betriebsrats in Ihre HR-Management-Prozesse
Ein gemeinsamer Spaziergang durch Ihre Prozesslandschaft schafft Orientierung und Verbindlichkeit – und bringt Sie am Ende schneller ans Ziel!
Unternehmen haben häufig ein Eigenleben: Komplizierte und intransparente Strukturen bilden sich nach einer gewissen Zeit von selbst. Sie rauben Dynamik und Schlagkraft. Wachsende Wertschöpfung wird aber vor allem durch ständig optimierte Prozesse generiert. Übertragen auf HR-Prozesse bedeutet dies: Unternehmen müssen ihre Tätigkeitsfelder neu vermessen, um mit dieser „Prozesslandkarte“ schneller an ihr Ziel zu kommen. Und das kann heikel werden, denn in beinahe allen HR-Prozessen ist Ihr Betriebsrat zu beteiligen.
Machen Sie sich mit Ihrem Betriebsrat ein eigenes Bild und zeichnen Sie Ihre eigene Karte Ihrer Prozesslandschaft
Die erste Frage lautet daher: Sind Sie bereit, mit Ihrem Betriebsrat ein gemeinsames Verständnis über die konkrete Ausübung seiner Beteiligungsrechte zu entwickeln?
Freelancer Analyst - 24/7 Übersicht und Überprüfung der Freelancer
Der andauernde Fachkräftemangel zwingt Personalabteilungen in Unternehmen aller Branchen dazu, immer wieder auf selbständige Personen, auch Freelancer genannt, zurückzugreifen. Immer mehr Menschen entscheiden sich zudem bewusst für den Weg der Selbständigkeit und die Freelancertätigkeit, da sie für viele mehr Freiheit bedeutet. Der Einsatz von Freelancern geht für Unternehmen jedoch mit vielen Risiken einher. Die Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung gestaltet sich oft als sehr schwierig. Auch haben viele Unternehmen keinen Prozess oder Überblick über die in ihrem Unternehmen tätigen Freelancer. Um genau diese Probleme für Unternehmen zu beseitigen und den Umgang mit Freelancern zu erleichtern, haben wir den "Freelancer Analyst“ entwickelt.
Ausgangssituation
Die Anforderungen an Personal-und Rechtsabteilungen werden stetig diverser und komplexer. Neben der Betreuung aller im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer, kommen nun auch die im Unternehmen tätigen Freelancer hinzu. Den Überblick über alle Freelancer zu behalten ist mit den vorhandenen Ressourcen meist sehr schwer zu bewältigen. Zudem ist beim Einsatz von Freelancern immer eine Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung durchzuführen, um das Risiko einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Risiko der Falschbewertung ist dabei jedoch sehr hoch, vor allem wenn das notwendige sozialversicherungsrechtliche Know-How fehlt. Die Folgen von Falschbewertungen sind Beitragsnachzahlungen, Nachbesteuerungen und sogar strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der Scheinselbständigkeit kommen in Betracht. Zudem haben Sie im Zweifel zusätzliche Arbeitnehmer mit allen dazugehörigen Ansprüchen.
Welchen Vorteil bietet Ihnen unser Freelancer Analyst?
Personal-und Rechtsabteilungen benötigen einen rechtssicheren Umgang mit Freelancern, um negative Konsequenzen für Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Die Plattformarbeit im europäischen Blick - Folgen der Digitalisierung
Die Plattformarbeit ist längst Bestandteil unseres Alltags. Egal, ob es um die Lieferung von Essen, Lebensmitteln geht – plattformbasierte Arbeit macht das Leben leichter und deshalb erobert immer weitere Marktbereiche.
Die Europäische Kommission hat bereits vor einem Jahr Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Rechte von Plattformtätigen für ein stärkeres soziales Europa vorgeschlagen. Es geht u. a. darum, den Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, anhand klarer Kriterien korrekt zu bestimmen und ihnen dadurch Zugang zu bestehenden Arbeitnehmerrechten und Sozialleistungen zu ermöglichen. Auf Seite der Plattformmitarbeiter erhöht die vorgeschlagene Richtlinie das Risiko der Scheinselbständigkeit, da die Richtlinie bei der Plattformtätigkeit stark zur abhängigen Beschäftigung tendiert.
Hintergrund
Unter dem Begriff Plattformarbeit werden alle Dienstleistungen verstanden, die über eine web-basierte Arbeitsplattform vermittelt oder erbracht werden.
Fehlende Konzepte zum Beschäftigtendatenschutz – Risiken, die sich nun in Bußgeldern materialisieren
Über vier Jahre ist es her, seitdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist und noch immer haben viele Unternehmen kein integriertes Datenschutzkonzept. Rechtsprechung und Behörden erhöhen indes den Druck, sehen teilweise auch Geschäftsführer persönlich als „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO und verhängen Bußgelder und Strafen. Gleichzeitig machen Betriebsräte und Belegschaft Rechte geltend. Was Sie jetzt tun müssen.
Betriebsräte als Wächter des Beschäftigtendatenschutzes
Der Beschäftigtendatenschutz wurde jahrelang in vielen Unternehmen vernachlässigt. 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft, die in Art. 83 Bußgelder für Unternehmen in empfindlicher Höhe vorsieht. Dabei werden nicht nur Verstöße im Umgang mit Kundendaten, sondern auch im Zusammenhang mit Daten von Beschäftigten sanktioniert (exemplarisch: Bußgeldbescheid aus 2020 gegen H&M über 35 Millionen Euro wegen rechtswidriger Sammlung privater Informationen von Mitarbeitern). Dennoch fehlen häufig integrierte Datenschutzkonzepte in Unternehmen und Einrichtungen. Meist gelangt das Thema erst durch den Betriebsrat/Personalrat auf die Tagesordnung von Leitungsorganen, da Belegschaftsvertretungen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen haben. Erfahrene Betriebsratsanwälte üben an der Stelle maximalen Druck auf die Geschäftsführung aus: Möchte Letztere nämlich komplexe IT-Strukturen anwenden, kann der Betriebsrat seine Zustimmung so lange verweigern, bis ihm ein schlüssiges Datenschutzkonzept vorgelegt wird, aus dem sich die effektive Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden ergibt. Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann dieser die Unterlassung der Anwendung entsprechender IT-Systeme verlangen und gerichtlich durchsetzen.
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