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Arbeits­- und Sozialversicher­ungs­recht

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Arbeits­recht

Hier ist der Weg das Ziel:

Effiziente Einbindung Ihres Be­­­triebs­rats in Ihre HR-Management-Pro­zesse

Ein gemeinsamer Spaziergang durch Ihre Prozesslandschaft schafft Orientierung und Ver­bind­lichkeit – und bringt Sie am Ende schneller ans Ziel!

Unternehmen haben häufig ein Eigenleben: Komplizierte und intransparente Strukturen bilden sich nach einer gewissen Zeit von selbst. Sie rauben Dynamik und Schlagkraft. Wachsende Wertschöp­fung wird aber vor allem durch ständig optimierte Prozesse generiert. Übertragen auf HR-Prozesse bedeutet dies: Unternehmen müssen ihre Tätigkeitsfelder neu vermessen, um mit dieser „Prozess­landkarte“ schneller an ihr Ziel zu kommen. Und das kann heikel werden, denn in beinahe allen HR-Prozessen ist Ihr Betriebsrat zu beteiligen.

Machen Sie sich mit Ihrem Betriebsrat ein eigenes Bild und zeichnen Sie Ihre eigene Karte Ihrer Prozesslandschaft

Die erste Frage lautet daher: Sind Sie bereit, mit Ihrem Betriebsrat ein gemeinsames Verständ­nis über die konkrete Ausübung seiner Beteiligungsrechte zu entwickeln?

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Freelancer Analyst - 24/7 Übersicht und Überprüfung der Freelancer

Der andauernde Fachkräftemangel zwingt Per­sonal­abteilungen in Unter­nehmen aller Bran­chen dazu, immer wieder auf selbständige Personen, auch Free­lancer genannt, zurück­zugreifen. Immer mehr Men­schen ent­schei­den sich zudem bewusst für den Weg der Selbstän­digkeit und die Freelancertätigkeit, da sie für viele mehr Freiheit bedeutet. Der Einsatz von Free­lancern geht für Unternehmen jedoch mit vielen Risi­ken einher. Die Abgrenzung der selbständigen Tätig­keit von einer abhängigen Be­schäf­tigung gestaltet sich oft als sehr schwie­rig. Auch haben viele Unter­nehmen keinen Prozess oder Überblick über die in ihrem Unter­nehmen tätigen Freelancer. Um genau diese Probleme für Unternehmen zu besei­tigen und den Umgang mit Freelancern zu erleichtern, haben wir den "Free­lancer Analyst“ entwickelt.

Ausgangssituation

Die Anforderungen an Personal-und Rechtsabteilungen werden stetig diverser und kom­plexer. Neben der Betreuung aller im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer, kommen nun auch die im Unterneh­men tätigen Freelancer hinzu. Den Überblick über alle Free­lan­cer zu be­halten ist mit den vorhandenen Ressourcen meist sehr schwer zu bewäl­tigen. Zudem ist beim Einsatz von Freelancern immer eine Ab­gren­zung der selbstän­digen Tätig­keit von einer abhängigen Beschäftigung durchzuführen, um das Risiko einer Schein­selbständigkeit zu vermei­den. Das Risiko der Falschbewertung ist dabei jedoch sehr hoch, vor allem wenn das notwendige sozialversicherungsrechtliche Know-How fehlt. Die Folgen von Falschbe­wer­tungen sind Beitragsnachzahlungen, Nachbesteu­e­rungen und sogar strafrechtliche Sanktionen im Zu­sammenhang mit der Scheinselb­ständigkeit kommen in Betracht. Zudem haben Sie im Zweifel zu­sätz­liche Arbeitnehmer mit allen dazu­gehörigen Ansprüchen.

Welchen Vorteil bietet Ihnen unser Freelancer Analyst?

Personal-und Rechtsabteilungen benötigen einen rechtssicheren Umgang mit Freelan­cern, um negative Konsequenzen für Ihr Unterneh­men zu vermeiden.

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Die Plattformarbeit im europäischen Blick - Folgen der Digitalisierung

Die Plattformarbeit ist längst Bestandteil unseres All­tags. Egal, ob es um die Lieferung von Essen, Lebensmitteln geht – plattformba­sier­te Arbeit macht das Leben leichter und des­halb erobert immer weitere Markt­bereiche.

Die Europäische Kommission hat bereits vor einem Jahr Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbe­din­­gun­­gen und Rechte von Plattform­tätigen für ein stärkeres soziales Europa vor­geschlagen. Es geht u. a. darum, den Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, anhand klarer Kriterien korrekt zu be­stimmen und ihnen dadurch Zugang zu bestehen­den Arbeitnehmerrechten und Sozial­lei­stun­gen zu ermög­lichen. Auf Seite der Plattformmit­arbeiter erhöht die vorgeschlagene Richtlinie das Ri­siko der Schein­selb­ständigkeit, da die Richtlinie bei der Plattformtätigkeit stark zur abhängigen Beschäf­ti­gung tendiert.

Hintergrund

Unter dem Begriff Plattformarbeit werden alle Dienstleistungen verstanden, die über eine web-basierte Ar­beits­plattform vermittelt oder er­bracht werden.

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Fehlende Konzepte zum Beschäftig­ten­­datenschutz – Risiken, die sich nun in Bußgeldern materialisieren

Über vier Jahre ist es her, seitdem die Daten­schutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist und noch immer haben viele Un­ternehmen kein integrier­tes Datenschutzkon­zept. Rechtsprechung und Be­hör­den erhöhen indes den Druck, sehen teilweise auch Ge­schäftsführer persönlich als „Verant­wort­liche“ im Sinne der DSGVO und verhängen Buß­gel­der und Stra­fen. Gleichzeitig machen Betriebs­räte und Beleg­schaft Rechte geltend. Was Sie jetzt tun müssen.

Betriebsräte als Wächter des Beschäftigtendatenschutzes

Der Beschäftigtendatenschutz wurde jahrelang in vielen Unternehmen vernachlässigt. 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft, die in Art. 83 Bußgelder für Unternehmen in emp­find­licher Höhe vorsieht. Dabei werden nicht nur Verstöße im Umgang mit Kundendaten, son­dern auch im Zusammenhang mit Daten von Beschäftig­ten sanktioniert (exemplarisch: Bußgeld­bescheid aus 2020 gegen H&M über 35 Millio­nen Euro wegen rechtswidriger Sammlung privater Informationen von Mitarbeitern). Dennoch fehlen häufig integrierte Datenschutzkonzepte in Unter­nehmen und Ein­rich­tungen. Meist gelangt das Thema erst durch den Betriebsrat/Personalrat auf die Tages­ordnung von Leitungsorganen, da Belegschaftsvertretungen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen haben. Erfahrene Betriebsratsanwälte üben an der Stelle maximalen Druck auf die Geschäftsführung aus: Möchte Letztere nämlich komplexe IT-Strukturen anwenden, kann der Betriebsrat seine Zustimmung so lange verweigern, bis ihm ein schlüssiges Datenschutzkon­zept vorgelegt wird, aus dem sich die effektive Sicherung der Persön­lichkeitsrechte der Mitarbeitenden ergibt. Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann dieser die Unterlassung der Anwendung entspre­chen­der IT-Systeme verlangen und gerichtlich durchsetzen.

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