Lohnsteuer
Katastrophenerlass auch für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 27.02.2023 die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsregelungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zusammengefasst.
Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.
Neben allgemeinen Erleichterungen wie der Vereinfachung des Nachweises der Zuwendung (Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg, PC-Ausdruck bei Online-Banking statt Zuwendungsnachweis) und Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften regelt das BMF-Schreiben auch Spenden und Zuwendungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen.
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