Ausgabe 07, Juli 2026
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht

Vom Gerichtshof der Europäischen Union
Umsatzsteuerliche Organschaft und personenbezogene Steuerbefreiung
Nach Auffassung des Gerichts der EU (EuG) sind Leistungen eines umsatzsteuerlichen Organkreises nicht steuerbefreit, wenn sie von Mitgliedern erbracht werden, die selbst nicht über die für die jeweilige Steuerbefreiung erforderliche Anerkennung verfügen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne andere Mitglieder des Organkreises eine solche Anerkennung besitzen.


Grenzüberschreitende Leistungen: zwei Vorlagen
Dem Gericht der Europäischen Union (EuG) liegen zwei Vorabentscheidungsersuchen zu grenzüberschreitenden Leistungen vor: In einem Fall möchte ein belgisches Gericht durch vielfältige Fragen zu Seminarveranstaltungen auf eine europaweit einheitliche mehrwertsteuerliche Behandlung solcher Leistungen hinwirken. In einem anderen Fall fragt ein österreichisches Gericht nicht nur nach der Unionsrechtskonformität der Regelungen eines anderen Mitgliedsstaats (Deutschland) und den Folgen einer Anwendung nichtkonformen Rechts für die mehrwertsteuerliche Behandlung im eigenen Land – sondern auch, ob es einen guten Glauben an die Unionsrechtskonformität des Rechts eines anderen Mitgliedsstaats gibt.
Aus der Gesetzgebung
Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der im Wege einer Änderung des Postgesetzes (PostG) den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung in Hinblick auf Universalpostdienste anpassen soll.


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