Teil 3
VAT in the Digital Age - Plattformökonomie 2.0 – Neue Umsatzsteuer-pflichten für digitale Plattformen

Mit der VAT in the Digital Age (ViDA)-Initiative rückt die Besteuerung der Plattformökonomie erneut in den Fokus. Betroffen sind digitale Plattformen, die die kurzfristige Vermietung von Unterkünften oder die Personenbeförderung auf der Straße vermitteln bzw. unterstützen.
Kernstück der Reform ist die sogenannte Leistungskettenfiktion. Danach wird die Plattform unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerlich so behandelt, als ob sie die vermittelte Leistung selbst bezogen und an den Endkunden erbracht hätte. Vermittelt die Plattform Leistungen von Nichtunternehmern oder bestimmten Kleinunternehmern, wird sie selbst zur Steuerschuldnerin und muss die Umsatzsteuer erklären und abführen. Die (fiktive) Leistung des eigentlichen Anbieters an die Plattform bleibt in diesem Fall steuerfrei.
Die Leistungskettenfiktion greift jedoch nicht, wenn der Leistungserbringer der Plattform eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt, die vom Mitgliedstaat des Leistungsorts erteilt wurde (bzw. eine One-Stop-Shop-Nummer) und gegenüber der Plattform erklärt, die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer selbst zu erheben.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die nationalen Umsetzungsspielräume. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Leistungen ausnehmen sowie eigene Kriterien für die kurzfristige Vermietung festlegen. Zudem können sie selbst entscheiden, ob die Regelungen bereits ab dem 1. Juli 2028 gelten oder erst zum 1. Januar 2030 eingeführt werden. Für grenzüberschreitend tätige Plattformen droht damit zunächst ein „Flickenteppich“ nationaler Sonderregelungen.
Hinweis
Plattformbetreiber sollten die neuen Regelungen frühzeitig analysieren und insbesondere Prozesse zur Identifizierung des umsatzsteuerlichen Status ihrer Anbieter überprüfen. Gerade die unterschiedlichen nationalen Umsetzungsmöglichkeiten und Übergangsfristen können erhebliche Compliance-Herausforderungen mit sich bringen.

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