Aus dem Ausland
Frankreich, Israel, Slowakei: Verschiebung von Vorhaben
Gleich in mehreren Ländern werden Vorhaben umsatzsteuerlicher Natur, die wir Ihnen in früheren Ausgaben unseres Umsatzsteuer-Newsletters vorgestellt haben, voraussichtlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
In Frankreich – siehe unseren Beitrag in Ausgabe 10 unseres Newsletters vom Oktober 2023 – steht der Zeitpunkt der Umsetzung der Neuregelungen im Bereich des E-Invoicings und E-Reportings noch immer nicht fest. Zuletzt hatte das Parlament einen Vorschlag für einen überarbeiteten Zeitplan vorgestellt, den der Senat inzwischen gebilligt hat. Demnach sollen ab dem 1. Juli 2025 alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen, wogegen große Unternehmen verpflichtet wären, elektronische Rechnungen auszustellen. Andere Kategorien von Steuerpflichtigen, die nicht Teil einer Mehrwertsteuergruppe sind, sollen als Unternehmen der mittleren Kategorie ab dem 1. September 2026 zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet, kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 1. September 2027.
In Israel – siehe Ausgabe 8 unseres Newsletters vom August 2023 – hat angesichts der gegenwärtigen Situation die Steuerbehörde die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungstellung für Rechnungen über 25.000 Schekel (ca. 6.100 Euro) von Januar auf April 2024 verschoben. Darüber hinaus hat die Steuerbehörde beschlossen, dass Steuerrechnungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2024 datiert sind, unter gewissen Voraussetzungen ohne numerische Kennung als Grundlage für den Vorsteuerabzug verwendet werden können. Indessen sollen Steuerzahler, die für ihr Unternehmen die technologischen Voraussetzungen bereits geschaffen haben und ab dem 1. Januar 2024 Kennungen beantragen, auch eine Kennung erhalten: In ihrem Fall soll die Bearbeitung der Mehrwertsteuererstattungen schneller erfolgen.
In der Slowakei sollen die meisten der ebenfalls in Ausgabe 8 unseres Newsletters vorgestellten steuerlichen Änderungen, die für den Juli 2024 vorgesehen waren, erst im Januar 2025 Anwendung finden.
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