Lohnsteuer
Hinzuverdienst und Rentenbezug für Gesellschafter-Geschäftsführer? Der Bundesfinanzhof nähert sich langsam der Realität an.
Nicht jeder Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kann oder will zum geplanten Zeitpunkt in Rente gehen. Insbesondere bei KMU ist es schwierig, einen geeigneten Nachfolger zu finden und der GGF wird länger als geplant benötigt. Häufig ist eine Versorgung zugesagt worden und der Versorgungsfall tritt aufgrund des Erreichens einer fest vereinbarten Altersgrenze ein. Aufgrund der Weiterarbeit müsste dem GGF deshalb gleichzeitig eine Versorgung und laufendes Gehalt gezahlt werden.
Bei Angestellten ist dies kein Problem. Aber bei einem GGF führt das nach der Praxis der Finanzverwaltungen und der ständigen Rechtsprechung des BFH dazu, dass die gezahlte Versorgungsleistung mangels Fremdüblichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung einkommenserhöhend zu berücksichtigen ist. Denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft hätte verlangt, entweder das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung anzurechnen oder den vereinbarten Eintritt der Versorgungsfälligkeit aufzuschieben, bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion aufgegeben hat (Fremdvergleich).
Von: Alexander Schaub und Mario Mitrovic
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