Kurzthemen
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 hinsichtlich der Abschaffung der Zollbefreiung für geringwertige E-Commerce-Sendungen
In unserem Newsletter Zollrecht aktuell – Dezember 2025 (2) informierten wir Sie bereits über die Einführung eines EU-Zolls auf geringwertige E-Commerce-Sendungen von unter 150 EUR. Den Newsletter können Sie unter diesem Link aufrufen.
Die Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026 ändert die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 mit dem Ziel, systematische Missbrauchsgestaltungen, wie die Aufsplittung von Sendungen, Unterbewertung oder Nutzung von Scheinfirmen, im grenzüberschreitenden E-Commerce-Verkehr zu unterbinden. Die bisherige Zollbefreiung für Waren mit einem Wert von bis zu 150 EUR, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, wird somit aufgehoben.
Als Übergangsregelung wird ab dem 1. Juli 2026 ein vereinfachter Pauschallzoll in Höhe von 3 EUR pro Ware für qualifizierte Kleinsendungen eingeführt. Das soll die Zollabwicklung bei hohem Sendungsaufkommen erleichtern, während die vollständige Zollbestimmung schrittweise über das neue digitale Zollportal EU-weit implementiert wird. Bis zum 30. Juni 2028 wird so eine schrittweise Umsetzung der geänderten Verordnung ermöglicht. Nach Ablauf der Übergangsfrist unterliegen alle Einfuhren unabhängig von ihrem Wert den regulären Zolltarifen.
Die diesbezügliche Verordnung können Sie unter diesem Link abrufen.

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