Kurzthemen

Neue Kombinierte Nomenklatur ab 01. Januar 2026

Ab dem 01. Januar 2026 gilt in der EU die überarbeitete Kombinierte Nomenklatur. Sie modernisiert die Struktur und Anmerkungen und führt neue Warencodes ein, die die Einreihung transparenter machen. Unter anderem wurden zusätzliche Codes für Batterie- und Vorprodukte, Komponenten der Photovoltaik und Windenergie sowie Bauteile der Wasserstoffwirtschaft eingeführt. Ziel der Änderungen ist es primär eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation sicherzustellen.

Neben der Aufhebung einzelner Anmerkungen, führt die EU zahlreiche neue Unterpositionen ein, insbesondere für Schlüsseltechnologien wie Lithiumverbindungen oder Komponenten für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Wafer. Ziel ist eine feinere statistische Erfassung und eine präzisere handelspolitische Steuerung. Parallel dazu gibt es redaktionelle Bereinigungen, geänderte Mengeneinheiten und präzisierte Fußnoten. Die Anpassungen greifen in fast alle Kapitel ein und resultieren in einer vollständigen Neufassung von Anhang I zur Verordnung (EWG) Nr. 2658/87.

Wir empfehlen die Wareneinreihung zu überprüfen und Zollprozesse sowie Stammdaten rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen.

Die Durchführungsverordnung mit der überarbeiteten KN finden Sie unter diesem Link. In der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 sind die Änderungen durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt.

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