17. Sanktionspaket gegen Russland

In Kürze


Am 20. Mai 2025 wurde das 17. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Dieses Paket verfolgt das Ziel, den Zugang Russlands zu Technologien für militärische Zwecke weiter zu begrenzen und die Einkünfte aus russischen Energieimporten zu reduzieren, indem weiter gegen die russische Schattenflotte vorgegangen wird.

Auch veröffentlichte die EU restriktive Maßnahmen gegenüber weiteren Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden die folgenden, maßgeblichen Verordnungen und Beschlüsse verkündet:

- Verordnung (EU) 2025/932 (Link)

- Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 (Link)

- Verordnung (EU) 2025/964 (Link)

- Durchführungsverordnung (EU) 2025/958 (Link)

- Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 (Link)

Hintergrund


Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.

Die sich aus der Verordnung (EU) 2025/932 ergebenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betreffen im Wesentlichen

(i) die Ausweitung des Verbots nach Art. 2a i.V.m. Anhang VII auf weitere Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, darunter chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen,

(ii) die Ausweitung des Verbots nach Art. 2b i.V.m. Anhang VII auf weitere Güter mit doppeltem Verwendungszweck,

(iii) die Aufnahme von189 Schiffen in die Liste der Schiffe, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind,

(iv) die Aufnahme von 31 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen des Anhangs IV, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Durchführungsverordnungsverordnung (EU) 2025/933 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 weitere 75 natürliche oder juristische Personen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Die sich aus der Verordnung (EU) 2025/964 ergebenen Änderungen der Verordnung (EU) 2024/2642 betreffen im Wesentlichen

(i) das Verbot von Transaktionen mit materiellen Vermögenswerten, wie Schiffe, Luftfahrzeuge, Immobilien, Häfen, Flughäfen sowie physische Elemente digitaler Netze und Kommunikationsnetze und

(ii) das Verbot zur Ausstrahlung von bestimmten Sendungen in der Union aufgrund Russlands Beteiligung an einer systematischen internationalen Kampagne zur Manipulation der Medien und zur Verfälschung von Fakten.

Die sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/958 ergebenen Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1485 betreffen im Wesentlichen die Aufnahme von 28 natürlichen Personen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485. Die VO (EU) 2024/1485 enthält u.a. güterbezogene und personenbezogene Restriktionen, welche seit vergangenem Jahr neben den bereits bestehenden EU-Embargovorgaben, insb. der VO (EU) Nr. 833/2014 und VO (EU) Nr. 269/2014 zu berücksichtigen sind. Weitere Informationen zu dieser Rechtsgrundlage finden sie in unserer Newsletter-Ausgabe Zollrecht aktuell – Juni 2024 (1).

Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen an der ukrainischen Front wurden im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 drei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Fazit


Auch im 17. Sanktionspaket liegt der Fokus insbesondere darauf, vorhandene Strukturen zu zerschlagen, die darauf abzielen, die restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber der Russischen Föderation zu umgehen und die Lage in der EU mit verschiedenen Aktivitäten zu destabilisieren.

Es gilt für Wirtschaftsbeteiligte, sich mit den potenziellen Auswirkungen des 17. Sanktionspaket auseinanderzusetzen, um zu prüfen, wie ggf. bestehende Kontrollmechanismen im eigenen ICP modifiziert werden müssen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

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