Kurzthemen
AEO-Umfrage der WZO zur Überwachung der Umsetzung des SAFE-Framework of Standards
Die Weltzollorganisation (WZO) hat eine Umfrage gestartet, um die Umsetzung des SAFE-Framework of Standards zu überwachen. Das SAFE-Framework wurde entwickelt, um weltweit ein effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu fördern.
Die Umfrage zielt unter anderem darauf ab, weitere Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) zu identifizieren. Die Umfrage ist in Englisch und Französisch verfügbar und wird über die Qualtrics-Plattform der südafrikanischen Zollverwaltung durchgeführt. Wenn Sie ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sind, können Sie an der Umfrage teilnehmen, allerdings wird endet die Umfrage bereits am 22. April 2024.
Sie können über diesen Link an der Umfrage teilnehmen, sofern Ihr Unternehmen betroffen ist.
Verbindliche Zollwerttarifauskunft (vZWA)
Die Europäische Kommission hat am 15. April 2024 die DVO (EU) 2024/1072 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung betrifft die Einführung bzw. Erweiterung der Möglichkeit, eine verbindliche Auskunft im Bereich der Zollwertermittlung und der Ursprungsauskünfte zu beantragen.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen zu verbessern. Insbesondere werden Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte eingeführt, um einheitliche Standards bei der Zollwertermittlung zu gewährleisten. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2027 in Kraft.
Ebenfalls am 15. April 2024 veröffentlichte die EU-Kommission überdies DVO (EU) 2024/1071 zur Änderung der DVO 2015/2447, welche insbesondere die Einführung eines elektronischen Systems für die verbindliche Ursprungs- und Zollwertauskünfte regelt.
Über den geplanten Umfang der vZWA bzw. die entsprechenden Voraussetzungen der Beantragung hatten wir sie bereits in unserem Newsletter Zollrecht aktuell Januar 2023 (1) informiert.
Sollten Sie Fragen zu der kommenden vZWA haben, stehen wir Ihnen gerne zum Austausch zur Verfügung.
Freihandelsabkommen EU-Neuseeland
Am 09. April 2024 ist die Mitteilung, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland am 01. Mai 2024 in Kraft treten wird, im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.
Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel und die Investitionen zwischen der EU und Neuseeland zu liberalisieren und zu erleichtern. Es wird erwartet, dass dies sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern auf beiden Seiten erhebliche wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet. Das Abkommen umfasst die Abschaffung von Zöllen, den Zugang zu Dienstleistungsmärkten, den Schutz von geografischen Angaben und geistigem Eigentum sowie die Förderung des digitalen Handels.
Bereits in unserem Newsletter Zollrecht aktuell Juli 2022 (1) hatten wir Ihnen nähere Infos zu den Hintergründen zu dem geplanten Freihandelsabkommen gegeben.
Soweit das Abkommen schon in Kürze in Kraft tritt, empfehlen wir zu überprüfen, ob dies Vorteile für Ihr Unternehmen bringen könnte. Gern unterstützen wir Sie hierbei.
Anzeigepflicht über Güterbeförderung in Polen
Ab dem 1. Juli 2024 ist jeder ausländische Kraftverkehrsunternehmer von außerhalb der EU, der Straßentransporte auf dem Gebiet Polens durchführt, verpflichtet, jedes Mal eine Erklärung im System zur Überwachung der Güterbeförderung abzugeben. Ab dem 1. Januar 2025 gilt diese Verpflichtung auch für Spediteure aus anderen EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder den EFTA-Staaten, die Straßentransporte in oder aus einem Drittland auf der Grundlage einer Genehmigung durchführen, die aufgrund internationaler Abkommen zwischen Polen und dem betreffenden Land erforderlich ist.
Die Einzelheiten finden Sie unter diesem Link in unserem Newsletter von PwC Polen.
Geplante Auflösung Freihafen Cuxhaven
Freizonen dienen dem außenhandelsbezogenen Umschlag und der Lagerung von Waren, um den internationalen Warenaustausch durch minimale Zollformalitäten zu erleichtern. In Deutschland gibt es derzeit zwei Freizonen: den Freihafen Bremerhaven und den Freihafen Cuxhaven.
Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften veröffentlicht.
Nach Angaben des BMF betreffen die Anpassungen neben der Auflösung des Freihafens Cuxhaven verschiedene Aspekte und zielen darauf ab, die rechtlichen Grundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die Ahndung von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften durch Bußgelder anzupassen. Zusätzlich werden redaktionelle Anpassungen in der Abgabenordnung, im ZollVG und im TrZollG vorgenommen, um sie an den Unionszollkodex anzupassen und Verweise zu aktualisieren.
Den Gesetzesentwurf können Sie über diesen Link abrufen.
Veröffentlichung des Zollwertkompendium 2024
Die EU-Kommission veröffentlichte am 11. April 2024 die neue Ausgabe 2024 des Zollwertkompendiums der EU (Compendium of Customs Valuation Texts) als aktualisierte und überarbeitete Fassung der letzten Ausgabe 2022 (in engl. Sprache). Es beinhaltet eine Sammlung von Zollwertermittlungsmethoden, relevanten EU-Gesetzesvorschriften und EuGH-Urteilen mit entsprechenden Kommentaren, Leitlinien und Schlussfolgerungen des Zollausschusses und der Fachgruppe Zoll im Bereich der Zollwertermittlung. Obwohl das Kompendium nicht rechtsverbindlich ist, bietet es dennoch eine Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und unterstützt eine einheitliche Interpretation und Anwendung der Zollvorschriften. Unternehmen können das Zollwertkompendium nutzen, um ihre Zollverfahren zu optimieren und sicherzustellen, dass sie die geltenden Vorschriften zur Zollwertermittlung korrekt anwenden. Es ist jedoch ratsam, bei konkreten Entscheidungen in individuellen Fällen die nationale Zollverwaltung zu konsultieren.
Insgesamt bietet das Zollwertkompendium 2024 eine wertvolle Zusammenstellung von Informationen und Leitlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Zollaktivitäten effizient und rechtskonform zu gestalten.
Über diesen Link können Sie auf das Zollkompendium zugreifen.
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