EU-Initiative zur Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft
In Kürze
Die EU-Initiative zur Einführung einer Verbindlichen Zollwertauskunft (vZWA) ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen.
Nach Durchführung der öffentlichen Konsultation zu dem im Rahmen der Initiative veröffentlichten Verordnungsentwurf und entsprechender Prüfung der Rückmeldungen, veröffentlichte die EU-Kommission am 25. Januar 2024 die von ihr angenommene delegierte Verordnung. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen: Erheben das Europäische Parlament oder der Ministerrat nach der derzeit stattfindenden Prüfung Widerspruch gegen die Verordnung, so kann sie nicht in Kraft treten. Die Verordnung und eine Übersicht über die Initiative finden Sie hier.
Die Einführung der vZWA soll für Rechtssicherheit bei der Bestimmung des Zollwerts von importierten oder exportierten Waren sorgen.
Den Inhalt des Entwurfs der EU-Kommission zur Einführung verbindlicher Zollwertauskünfte haben wir bereits im Newsletter Zollrecht aktuell Januar 2023 (1) ausführlich dargestellt.
Hintergrund
Die Einführung von vZWA-Entscheidungen wird die Transparenz hinsichtlich der Entscheidungen der Zollbehörden erhöhen und somit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Unternehmen erleichtern.
Soweit das Inkrafttreten der Verordnung zunächst ab dem 1. Dezember 2025 vorgesehen war, soll die nunmehr veröffentlichte Verordnung ab dem 1. Dezember 2027 gelten, da das für vZWA-, vZTA- und vUA-Entscheidungen vorgesehene elektronische System der Verwaltung voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt einsatzbereit sein wird.
Eine vZWA-Entscheidung wird auf Antrag eines Wirtschaftsbeteiligten erteilt. In einer vZWA-Entscheidung soll die geeignete Methode der Zollwertermittlung oder die geeigneten Kriterien und deren Anwendung, die für die Ermittlung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen anzuwenden sind, festgelegt werden.
Für die Anwendung einer vZWA-Entscheidung im Rahmen eines bestimmten Zollverfahrens muss der Inhaber der Entscheidung nachweisen, dass die betreffenden Waren und Umstände, die den Zollwert bestimmen, in jeder Hinsicht den in der Entscheidung beschriebenen Umstände entsprechen.
Um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Arten von verbindlichen Auskünften zu gewährleisten, orientiert sich der geplante rechtliche und operative Rahmen für die vZWA-Entscheidungen an den für vZTA und UA geltenden gesetzlichen Regelungen: Unter anderem sollen sie für drei Jahre in der gesamten EU gelten und sowohl für den Inhaber als auch für die Zollbehörden verbindlich sein; im Fall unrichtiger Angaben soll eine Aussetzung der Entscheidung möglich sein.
Weitere englischsprachige Informationen können Sie unter diesem Link dem Newsletter der PwC Schweiz entnehmen.
Fazit
Die Einführung der vZWA wird eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen. Sie wird es Unternehmen in der EU ermöglichen, bereits vor der Durchführung einer Einfuhr eine verbindliche Auskunft von der Zollverwaltung zu erhalten. Die hierdurch gegebene Rechtssicherheit hinsichtlich des Zollwerts erleichtert die unternehmerische Planung und hilft, diesbezüglichen Fehlern vorzubeugen.
Dies ist insbesondere vorteilhaft für Unternehmen mit unterschiedlichen Lizenzvereinbarungen und hinsichtlich wiederkehrender Einfuhren. Auch die einer strengeren Kontrolle durch die Zollbehörden unterliegenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (Intercompany-Transaktionen) werden hierdurch erleichtert.
Die Einführung der vZWA würde auch zu einer schnelleren Zollabfertigung führen, da die Zollbehörden den Zollwert auf der Grundlage einer vZWA in der Regel nicht anzweifeln werden.
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