13. Sanktionspaket gegen Russland (VO (EU) 2024/745)
In Kürze
Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU das mittlerweile 13. Sanktionspaket veröffentlicht. Mit der VO (EU) 2024/745 beabsichtigt die EU, Umgehungsgeschäfte umfassender bekämpfen zu können und den Zugang Russlands zu Militärtechnologie weiter einzuschränken.
Hintergrund
Um Umgehungsgeschäfte wirksam bekämpfen zu können, wurden 194 neue natürliche/ juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen (POE) erfasst, die nach Ermittlungen der EU u.a. (i) im russischen Militär- und Verteidigungssektor tätig sind, (ii) sich bei der Beschaffung von Rüstungsgütern in Nordkorea beteiligt haben, (iii) bei der Durchführung von Paralleleinfuhren mitwirkten, (iv) als Richter bei der rechtswidrigen Annexion ukrainischer Gebiete mitwirkten oder (iv) Kinderrechte verletzten. Hierbei wurden auch POE mit Sitz außerhalb Russlands, z.B. in der Türkei, der Volksrepublik China oder Serbien erfasst.
Die Ausweitung der güterbezogenen Restriktionen erfasst im wesentlichen Drohnenkomponenten wie z.B. Transformatoren oder Stromrichter.
Folgende Anhänge der VO (EU) Nr. 833/2014 wurden wie folgt geändert:
Anhang IV
Anhang IV führt POE, die militärische Endnutzer sind, zum militärischen und industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Für in diesem Anhang geführte POE gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Dual-Use-Güter und Güter nach Anhang VII VO (EU) Nr. 833/2014.
Anhang VII Teil B
Teil B des Anhang VII VO (EU) Nr. 833/2014 wurde durch die VO (EU) 2024/745 dahingehend geändert, dass neue Zolltarifpositionen in den Hochtechnologieanhang hinzugefügt wurden.
Anhang XXIII
Gemäß Artikel 3k VO (EU) Nr. 833/2014 enthält Anhang XXIII Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russland beitragen können. Dieser Anhang wurde dahingehend modifiziert, dass nunmehr die gesamte HS-Position 8504 erfasst ist.
Anhang XXXVI
Die Partnerländer, für welche die Nachweispflichten in Bezug auf die Einfuhr von Eisen- und Stahlprodukte nach Art. 3g Abs. 1 lit. d) VO (EU) Nr. 833/2014 nicht gelten, wurde um das Vereinigte Königreich ergänzt.
Die am 23. Februar 2024 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung 2024/745 können Sie über diesen Link abrufen.
Überdies hat das Bafa einen Sonder-Newsletter zum 12. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, den Sie über diesen Link abrufen können.
Fazit
Die Änderungen, welche sich durch das 13. Sanktionspaket ergeben, zeigen deutlich, dass die EU den Fokus ihrer embargorechtlichen Bestrebungen u.a. darauf ausrichtet, Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Dies sollten Wirtschaftsbeteiligte zum Anlass nehmen, ihre Maßnahmen, mit denen das Risiko von Umgehungsgeschäften minimiert werden sollen, zu begutachten und erforderlichenfalls anzupassen. Daneben gilt es insbesondere, den eigenen Produktstamm gegen die neuerlichen Güterrestriktionen zu prüfen.
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