Lohn­steuer

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Maßgebliche Lohnsteuertabelle bei zeit­weiser Tätigkeit in Deutschland – 3. Update

­Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Ok­tober 2024 (IV C 5 - S 2367/23/10001 :001) ein neues Schrei­ben zur Ermittlung des steuer­freien und steuerpflichtigen Arbeitslohns gemäß den Doppelbesteue­rungs­­abkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteu­er­abzugsverfahren veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 14. März 2017 (IV C 5 - S 2369/10/10002) und ist für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 anzuwenden.

Aufteilung des Arbeitslohns – die wichtigsten Neuerungen:

Durch Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens wird die bereits durch die geänderte Lohnsteuerrichtlinie R 39b.5 Abs. 2 Satz 3 und 4 LStR und Hinweise H 39b.5 sowie das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 (IV B 2 - S 1300/21/10024 :005) dargelegte Verwaltungs­auffassung zur Aufteilung des Arbeitslohnes und Anwen­dung der Tagestabelle im Lohnsteuerabzugsverfahren konkretisiert und die geän­derten zusammenfassenden Beispiele anschaulich gemacht sowie der bisherige Widerspruch zwischen der neuen genannten Richtlinie und dem bisherigen BMF vom 14. März 2017 aufgehoben.

Folglich ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn grundsätzlich nach der Zahl der (ggf. voraussichtlich) tatsächlich ver­brach­ten Arbeitstage innerhalb eines Erdienungszeitraums aufzuteilen.

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Von Stefan Sperandio, Johanna Wolter, Sabrina K. Schweizer und Gurkaran Singh

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