Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen auch bei frühzeitigem Rentenbezug. Ein Beitrag zur Fachkräftesicherung?
Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, kann ein Erwerbseinkommen in unbegrenzter Höhe beziehen. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht. Das ermöglicht neue Chancen, Fachkräfte im Unternehmen zu halten.
Die Hinzuverdienstgrenzen der gesetzlichen Rente (GRV) sind zum 01.01.2023 weggefallen (siehe auch https://lnkd.in/dWx8qtDg). Das eröffnet Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermaßen Chancen, gleitende Übergänge vom aktiven Arbeitsleben in die Rente zu gestalten. Unsere Beratungserfahrung zeigt: Benötigtes Fachpersonal kann mit einer Kombination aus Teilzeit-Arbeit und Rente länger im Unternehmen gehalten werden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein elementarer Baustein, um Arbeitnehmenden diese Flexibilität wirtschaftlich zu ermöglichen.
Von Dietmar Ketzer und Alexander Schaub
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