Arbeits­- und Sozialversicherungsrecht

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Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen auch bei frühzeitigem Rentenbezug. Ein Beitrag zur Fachkräftesicherung?

Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, kann ein Er­werbs­­ein­kommen in unbegrenzter Höhe beziehen. Eine Anrech­nung auf die Rente erfolgt nicht. Das ermöglicht neue Chancen, Fachkräfte im Unternehmen zu halten.

Die Hinzuverdienstgrenzen der gesetzlichen Rente (GRV) sind zum 01.01.2023 weggefallen (siehe auch https://lnkd.in/dWx8qtDg). Das eröffnet Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermaßen Chancen, gleitende Übergänge vom aktiven Ar­beits­leben in die Rente zu gestalten. Unsere Beratungserfahrung zeigt: Benötigtes Fachpersonal kann mit einer Kombination aus Teilzeit-Arbeit und Rente länger im Unternehmen gehalten werden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein elementarer Baustein, um Arbeitnehmenden diese Flexibilität wirtschaftlich zu ermöglichen.

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Von Dietmar Ketzer und Alexander Schaub

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