Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung
Nach dem „Paukenschlag“ am 13.09.2022 durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18.04.2023 „nachgelegt“ und einen ersten Gesetzesentwurf zur „Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften" veröffentlicht (Referentenentwurf). Mit diesem Referentenentwurf sollen die Vorgaben des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden.
Mehr denn je gilt nun, dass es an der Zeit ist, dass Unternehmen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung unter Beachtung der Mitbestimmungs- und Datenschutzvorgaben einführen. Dies gilt umso mehr, da Arbeitgeber mit geregelten Arbeitszeitmodellen attraktiver für Bewerber sind und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern. Gerade bei dem “War for Talents" können Arbeitgeber sich einen Vorteil verschaffen und sollten schnellstmöglich handeln.
Von Dr. Nicole Elert und Manuel Klingenberg
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