Ausgabe 12, Dezember 2025
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht

Vom Gerichtshof der Europäischen Union
Zum Nachweis der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Im Zuge der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen „Quick Fixes“ wurden einheitliche Nachweise zum Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen für alle EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt nun ausdrücklich, dass daneben andere Nachweise zulässig bleiben.


Dreiecksgeschäfte mit vier Parteien
Nach Meinung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ist es für die Anwendung der Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (in Deutschland vgl. § 25b UStG) unschädlich, wenn sich das Reihengeschäft auch auf eine nachfolgende Inlandslieferung im Zielland erstreckt. Interessant sind darüber hinaus die Ausführungen zu den Folgen, wenn der Zwischenerwerber an einem Mehrwertsteuerbetrug beteiligt ist.
Zum Begriff der steuerbefreiten Kreditvermittlungsleistung
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) stellt klar: Eine steuerfreie Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass der Vermittler die Konditionen aushandelt. Vielmehr genügt es, wenn der Vermittler zwei Parteien in die Lage versetzt, selbst einen Kreditvertrag abzuschließen.


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