Ausgabe 07, Juli 2025
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht

Aus der Rechtsprechung
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) folgt aus dem Umstand, dass der Leistungsempfänger mit Zahlung an eine vom leistenden Unternehmer benannte Zahlstelle die Entgeltforderung erfüllt, keine Minderung der Bemessungsgrundlage im Hinblick auf die ursprüngliche Leistung, wenn die Zahlstelle ausfällt und die Beträge nicht weiterleitet.


Aus der Finanzverwaltung
Entwurf eines BMF-Schreibens zur elektronischen Rechnung
Bereits am 15. Oktober 2024 erschien ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu einer Reihe umsatzsteuerlicher Fragestellungen rund um die zum 1. Januar 2025 eingeführte E-Rechnung (im Weiteren: Schreiben von 2024). Eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) war damals für einen späteren Zeitpunkt mit gesondertem Schreiben angekündigt worden, welche nun im Entwurf vorliegt. Der Entwurf des BMF-Schreibens beinhaltet neben den angekündigten Änderungen auch einige Anpassungen des Schreibens von 2024.
Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) passt in einem Schreiben den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an mehrere kleinere Gesetzesänderungen des Jahres 2024 an, die sich aus dem Wachstumschancengesetz, dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ergeben. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.


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