Ausgabe 03, März 2025
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht


Aus der Rechtsprechung
Unrichtiger Steuerausweis in übernommenen Mietverträgen
Ein Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung gelten. Ist im Vertragsdokument Umsatzsteuer falsch ausgewiesen und geht der Vertrag später auf einen anderen Unternehmer über, so fragt sich, ob fortan der Erwerber die Steuer aufgrund falschen Steuerausweis schuldet. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Auffassung, dass dies im Allgemeinen nicht der Fall sei.
Reiseleistungen: Margenbesteuerung auch für Messen, Kongresse und Seminare?
Spätestens seitdem im Jahr 2019 der Anwendungsbereich der Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 25 UStG) auch auf Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausgedehnt wurde, müssen sich auch Unternehmer außerhalb der Reisebranche mit dieser Sonderregelung auseinandersetzen. Eine Ausnahme galt bislang für Messen, Ausstellungen, Seminare und Kongresse. Diese Ausnahme hat das Hessische Finanzgericht (FG) mangels rechtlicher Grundlage zurückgewiesen. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.


Aus der Finanzverwaltung
Ausfuhr von Gegenständen zur Ausstattung eines Beförderungsmittels
Für eine Steuerbefreiung der Ausfuhr muss der Abnehmer grundsätzlich kein Unternehmer sein. Vor allem dann, wenn er den Gegenstand der Ausfuhr selbst befördert oder versendet, können allerdings Einschränkungen und Sonderregelungen gelten: So sind Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer grundsätzlich nicht steuerbefreit. In einem Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Voraussetzungen der Regelung des § 6 Abs. 3 UStG genauer erläutert.
Aus dem Ausland
Südafrika: Steuersätze, elektronische Dienstleistungen
In Südafrika soll der Mehrwertsteuersatz kurz- und mittelfristig (voraussichtlich) in mehreren Stufen angehoben werden. Hinzu kommt eine Änderung für im Ausland ansässige Unternehmer, die elektronische Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmer erbringen.

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