Ausgabe 02, Februar 2025

Umsatzsteuer-Newsletter

Inhaltsübersicht

Aus der Europäischen Union


Steuerbefreiung für Leistungen unter anderem an zwischenstaatliche Einrichtungen

Nach § 4 Nr. 7 UStG sind (unter gewissen weiteren Voraussetzungen) unter anderem Leistungen an bestimmte Streitkräfte sowie Leistungen an ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, zwischenstaatliche Einrichtungen und deren Mitglieder steuerbefreit. Der bisher für viele dieser Befreiungen vorgesehene Nachweis soll mittelfristig durch einen elektronischen Nachweis ersetzt werden.

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Portal der EU-Kommission für Kleinunternehmer

Nachdem zum 1. Januar 2025 das neue Regime für EU-Kleinunternehmer eingeführt wurde, hat die EU-Kommission in ihrem Webauftritt ein Portal für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet.

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Vom Europäischen Gerichtshof


Generalanwältin zur Steuerschuld bei falschem Steuerausweis

Im Dezember 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mitgeteilt: Ein Steuerpflichtiger schuldet die in einer Rechnung falsch ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Nun liegt dem Gerichtshof dasselbe Verfahren mit einigen Folgefragen wieder vor. Die Auffassung der Generalanwältin entspricht gleich in mehreren Punkten nicht der derzeitigen Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Es muss sich zeigen, ob und wie weit der EuGH ihrer Auffassung folgt.

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Grenzüberschreitende Warenlieferungen: zwei EuG-Vorlagen

Aus Österreich wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, unter welchen Umständen (für die Rechtslage vor dem Jahr 2020) die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Ausgangsstaats nicht zu einem „fiktiven“ innergemeinschaftlichen Erwerb (in Deutschland vgl. § 3d Satz 2 UStG) führt. Aus Slowenien kommt die Frage nach einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft mit mehr als drei Beteiligten.

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Aus der Gesetzgebung


Intrastat – Heraufsetzung der Meldeschwellen

Die Meldeschwelle für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2025 in erheblichem Maße angehoben.

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Aus der Finanzverwaltung


Kassensysteme – die Mitteilungspflicht hat begonnen

Seit Jahresbeginn steht das Verfahren der Mitteilung von Kassensystemen zur Verfügung, eine Meldung muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.

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Zollrecht aktuell


Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung (Wegfall der Antragsfristen)

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