Ausgabe 11, November 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Aus der Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
In seiner Sitzung vom 22. November 2024 hat der Bundesrat dem gegenüber dem im Mai 2024 veröffentlichten Referentenentwurf umfangreich überarbeiteten Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Damit dürfte das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten in Kürze verkündet werden.
Aus der Rechtsprechung
Zu den Grenzen des sogenannten „Reemtsma“-Anspruchs
Der „Reemtsma“-Anspruch (auch „Direktanspruch“) dient der Erstattung eines Steuerbetrags durch die Finanzbehörde direkt an den Leistungsempfänger, wenn dieser den Steuerbetrag fälschlich an den leistenden Unternehmer entrichtet hat, ihn von diesem aber nicht mehr zurückerhält. Ein Urteil des Finanzgerichts München legt nahe, dass dieser Anspruch nicht dazu gedacht ist, dem Leistungsempfänger den Aufwand zu ersparen, sich bereits bei Leistungsbezug selbst mit seinem Lieferanten auseinanderzusetzen.
Aus dem Ausland
E-Rechnungspflicht im Polen: Gesetzesvorhaben
Am 5. November 2024 wurde in Polen ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine Pflicht zur Rechnungstellung über das nationale E-Rechnungs-System ("Krajowy System e-Faktur", KSeF) vorsieht. Dabei ist eine stufenweise Einführung während des Jahres 2026 vorgesehen – sowohl für Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze erbringen, als auch solche, die steuerfreie Umsätze erbringen.
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