Ausgabe 09, September 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Reemtsma-Anspruch im Insolvenzfall
Ein sogenannter Reemtsma-Anspruch ist ein Direktanspruch gegen das Finanzamt, besonders in Fällen eines unrichtigen Steuerausweises. Er kann infrage kommen, wenn der Leistungsempfänger, der den Vorsteuerbetrag wegen unberechtigten Steuerausweises nicht als Vorsteuer abziehen darf, den Steuerbetrag vom leistenden Unternehmer nicht mehr zurückerhält. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt, was bei bereits erfolgter Rückzahlung des Steuerbetrags durch das Finanzamt an den insolventen Unternehmer gilt. Nun liegt eine Antwort vor.
Aus der Rechtsprechung
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
Im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent p. a.) für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung betraf jedoch nicht die Zinsen für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) oder andere Verzinsungstatbestände der Abgabenordnung (AO). Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zweifelt nun an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für AdV-Zinsen.
Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
Der Bundesfinanzhof (BFH) schließt sich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Luxury Trust“ an: Auch seiner Auffassung zufolge können in Fällen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts im Sinne des § 25b UStG bestimmte fehlende Rechnungsangaben nicht mit umsatzsteuerlicher Rückwirkung korrigiert werden. Die missglückte Anwendung der Vereinfachungsregelung kann erhebliche Auswirkungen haben.
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung
Die Finanzverwaltung sieht unter bestimmten Voraussetzungen in der Überlassung werthaltiger Abfälle zur Entsorgung einen tauschähnlichen Umsatz (Entsorgungsleistung gegen Abfalllieferung) mit Baraufgabe. Für gewisse Abfälle und deren Entsorgung soll nach Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Lieferung der Abfälle aber dann nicht infrage kommen, wenn der Entsorger sie durch Aufbereitung wieder marktfähig machen kann.
Aus dem Ausland
Schweiz: Neue Regeln für den E-Commerce ab 2025
Lieferungen durch Unternehmer, die grenzüberschreitend sowie innerhalb der Schweiz Waren über eine Online-Plattform in die Schweiz an Endverbraucher (B2C) liefern, sollen unter bestimmten Voraussetzungen ab 2025 so behandelt werden, als wenn die Online-Plattformen selbst die Waren erworben und weitergeliefert hätten.
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