Ausgabe 08, August 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Aus der Rechtsprechung
EuGH-Vorlage zu Reiseleistungen
In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Entscheidungen die Sonderregelung für Reiseleistungen auch auf den bloßen Weiterverkauf von Beherbergungs- oder Personenbeförderungsleistungen angewendet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ihm nun die Frage vorgelegt, ob zumindest in besonders gelagerten Fällen (sogenannten „Kaffeefahrten“) Ausnahmen statthaft seien.
Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
.Der sogenannte „Bestsellerparagraph“ 32a UrhG stellt unter gewissen Voraussetzungen sicher, dass ein Urheber bei besonderem Erfolg seines Werks nachträglich eine angemessene Zusatzvergütung erhält – sogar dann, wenn nicht sein unmittelbarer Vertragspartner, sondern ein Dritter in der Leistungskette von einem „Bestseller“ profitiert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu den umsatzsteuerlichen Implikationen im Fall Stellung genommen, dass ein Dritter vergütungspflichtig wird.
Vermittlung noch unbestimmter Leistungen
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Verfahren stellte sich die Frage der Steuerbefreiung einer (einheitlichen) Vermittlung von Leistungen, von denen im Zeitpunkt der Vermittlung teilweise noch unklar war, worin sie bestehen und ob sie als Umsätze für die Seeschifffahrt steuerfrei sein würden.
Aus dem Ausland
Schweiz: Pläne zu elektronischen Plattformen und zur Anpassung des MwSt-Satzes
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bereitet eine Änderung des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes zum 1. Januar 2025 in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung der Lieferung von Waren über Online-Plattformen vor. Außerdem soll der Regel-Mehrwertsteuersatz zur Finanzierung des Rentensystems weiter ansteigen.
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