Ausgabe 07, Juli 2024

Umsatzsteuer-Newsletter

Inhaltsübersicht

Vom Europäischen Gerichtshof


Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Organkreis bleibt bestehen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Finanzamt T II“ war mit Spannung erwartet worden. Der befürchtete „Crash“ eines wesentlichen Bestandteils des deutschen Konzern-Umsatzsteuerrechts ist (ein weiteres Mal) ausgeblieben: Die deutsche Rechtsauffassung wurde bestätigt, Innenumsätze zwischen Mitgliedern einer umsatzsteuerlichen Organschaft (in unionsrechtlicher Diktion „Mehrwertsteuergruppe“) unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

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Weiterverkauf von Beförderungsleistungen als Reiseleistung

Übernachtungsleistungen fallen auch dann unter die „Sonderregelung für Reisebüros“ (die keineswegs nur für Reisebüros gilt), wenn diese Dienstleistungen lediglich mit Nebenleistungen oder nicht mit zusätzlichen Leistungen einhergehen. Nach einem (bislang) nicht auf Deutsch veröffentlichten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll das auch für Beförderungsleistungen gelten.

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Aus der Finanzverwaltung


Geringwertige Geschenke – Schwelle von 35 auf 50 Euro heraufgesetzt

Nachdem der Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 indirekt den Vorsteuerabzug für Aufwendungen auf Geschenke heraufsetzte, hat die Finanzverwaltung nun zum selben Datum auch die Betragsschwelle für Geschenke von geringem Wert von 35 auf 50 Euro erhöht.

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Aus dem Ausland


Belgien: elektronische Rechnungen ab 2026

Am 11. Juli 2024 hat der Föderale Öffentliche Dienst für Finanzen Näheres zur anstehenden Einführung einer strukturierten elektronischen Rechnungstellung in Belgien veröffentlicht. Die Information betrifft die Rechnungstellung an andere Unternehmer (B2B) und an Endverbraucher (B2C).

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