Ausgabe 06, Juni 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Vorlage des BFH zum Aufteilungsgebot bei Hotelübernachtungen
Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt die Steuerermäßigung aber nicht für Leistungen, die „nicht unmittelbar der Vermietung dienen“, was unter anderem Verpflegungsleistungen wie das Hotelfrühstück, Wellnessangebote und Parkmöglichkeiten betrifft. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob eine solche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung rechtens ist: Denn es handele sich bei den fraglichen Leistungen zumeist um Nebenleistungen, die mehrwertsteuerlich eigentlich das Schicksal der Hauptleistung teilen müssten.
Aus der Finanzverwaltung
Entwurf eines Schreibens zur elektronischen Rechnung ab 2025
Durch das Wachstumschancengesetz wurde zum Jahr 2025 ein verbindlicher Standard für elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) eingeführt, der für alle Leistungen gilt, die zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern erbracht werden. Während für die aktive Rechnungstellung gestaffelte Übergangsfristen gelten, besteht eine Verpflichtung zur Entgegennahme von Rechnungen im vorgeschriebenen Format bereits ab dem 1. Januar 2025. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines Einführungsschreibens vorbereitet. An diesem Entwurf sind noch Änderungen möglich.
Aus dem Ausland
Japan: Besteuerung elektronisch erbrachter Leistungen an Endverbraucher
Vom 1. April 2025 an sind die Betreiber bestimmter „digitaler Plattformen“ für die Meldung der japanischen Verbrauchssteuer (Japanese Consumption Tax, JCT) auf elektronische Dienstleistungen ausländischer Anbieter an Endverbraucher (B2C) verantwortlich.
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