Ausgabe 05, Mai 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Aus der Europäischen Union
"VAT in the Digital Age": Noch keine Einigung
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU („ECOFIN“) hat am 14. Mai 2024 über das überarbeitete Paket zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) diskutiert, aber keine endgültige Einigung erzielt. Estland äußerte Bedenken über die vorgeschlagenen Regeln für Plattformen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen oder Personenbeförderungen auf der Straße vermitteln. Die anderen beiden Kernpunkte des ViDA-Pakets, die digitalen Meldepflichten (DRR) und die Vereinfachung der Umsatzsteuerregistrierung, scheinen dagegen außer Streit zu stehen.
Generalanwalt: Bleiben Innenumsätze im Organkreis nichtsteuerbar?
Im Januar 2022 hatte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Medina die Auffassung geäußert, dass eine Mehrwertsteuergruppe (in Deutschland "umsatzsteuerliche Organschaft") sich im Wesentlichen auf die Abgabe einer gemeinsamen Umsatzsteuererklärung beschränke und sog. Innenleistungen gegebenenfalls der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (BFH) hat ein anderer Generalanwalt jetzt im Wesentlichen das deutsche Verständnis bekräftigt, dass Innenleistungen nicht steuerbar sind. Ein EuGH-Urteil steht noch aus.
Aus der Gesetzgebung
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 - Umsatzsteuer
Unter den zahlreichen beabsichtigten umsatzsteuerlichen Änderungen sind vor allem Regelungen zur Rechnungstellung durch Istversteuerer und zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Eingangsleistungen dieser Unternehmer von hoher praktischer Relevanz. Hinzu kommen zum Beispiel neue Regelungen zu grenzüberschreitenden Leistungen von Kleinunternehmern und zahlreiche Änderungen im Bereich der Steuerbefreiungen.
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
Erwirbt ein Unternehmer einen einheitlichen Gegenstand, den er teilunternehmerisch zu nutzen beabsichtigt, hat er ein Zuordnungswahlrecht: Er kann sich entscheiden, ob er den Gegenstand ganz, teilweise oder gar nicht seinem Unternehmen zuordnet. Eine (auch teilweise) Zuordnung zum Unternehmen erfordert eine Entscheidung des Unternehmers, die nicht einfach unterstellt werden kann. Zu Einzelheiten äußert sich das BMF in einem neuen Schreiben, mit dem es vor allem auf neuere Rechtsprechung reagiert.
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