Ausgabe 04, April 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem ein als Einzweck-Gutschein ausgegebener Gutschein in einer Händlerkette von mehreren Unternehmern im In- und Ausland mit entsprechend unterschiedlichen Leistungsorten vertrieben wurde. Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt es in seiner Vorlage an den EuGH für nicht ausgeschlossen, dass in einem solchen Fall der Ort der Leistung nicht feststeht – dann wäre ein Einzweck-Gutschein ausgeschlossen. Der EuGH meint jedoch, dass Übertragungen eines solchen Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen in dieser Hinsicht nicht zu berücksichtigen seien.
Aus der Rechtsprechung
Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli 2023 über den Fall einer Kurtaxe als Entgelt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde zu entscheiden – seiner Auffassung nach lag jedoch keine "Dienstleistung gegen Entgelt" zugrunde. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält indessen im Fall der Nutzung von Kureinrichtungen, die nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind, an der Umsatzsteuerbarkeit fest. Allerdings kann der Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze aufzuteilen sein.
Aktiengesellschaft als Organgesellschaft – organisatorische Eingliederung
In einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel erkennen lassen, dass sich die für Fälle einer Organ-GmbH entwickelten Grundsätze der organisatorischen Eingliederung ohne weiteres auf Aktiengesellschaften als Organgesellschaften übertragen lassen – jedenfalls soweit es die Einsetzung von Mitarbeitern des Organträgers im Geschäftsführungsorgan der Organgesellschaft angeht.
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