Ausgabe 02, Februar 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Steuerschuld bei unautorisierten Rechnungen für fiktive Lieferungen
Im Fall der Rechnungserstellung durch Arbeitnehmer ohne Zustimmung und Wissen des Unternehmers (der als Aussteller aus der Rechnung hervorgeht) kommt nicht der Unternehmer, sondern der Arbeitnehmer als Schuldner der ausgewiesenen Mehrwertsteuer infrage − es sei denn, der Unternehmer hat nicht die zumutbare Sorgfalt zur Überwachung des Handelns des Arbeitnehmers an den Tag gelegt.
Aus der Finanzverwaltung
Vorsteuerabzug bei mittelbar unternehmerisch veranlasstem Leistungsbezug
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) überträgt die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter anderem in seinem Urteil „Mitteldeutsche Hartstein“ entwickelten Grundsätze in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Das betrifft vor allem den Vorsteuerabzug von Unternehmern aus Eingangsleistungen zur Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit, die (auch) eine unentgeltliche Leistung an einen Dritten zur Folge haben.
Vorsteueraufteilung mit einem Gesamtumsatzschlüssel
Die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil (§ 15 Abs. 4 UStG) kann anhand von verschiedenen Aufteilungsmethoden (Schlüsseln) erfolgen. In seinem Schreiben befasst sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem grundlegenden, doch nach Auffassung der Finanzverwaltung gegenüber anderen präziseren und sachgerechten Aufteilungsmethoden nachrangigen Gesamtumsatzschlüssel.
Veranstaltung
Aktuelles zur Umsatzsteuer 2024
In unserer Veranstaltung "Aktuelles zur Umsatzsteuer" (am 13. März 2024 und am 22. April 2024) geben wir Ihnen einen Überblick über die Entwicklung der Digitalisierung in der Umsatzsteuer und freuen uns besonders auf eine spannende Diskussion zu aktuellen umsatzsteuerlichen Themen mit unserem Gast, Prof. Dr. Hans Nieskens.
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