Ausgabe 01, Januar 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Wirtschaftliche Tätigkeit und Selbstständigkeit eines Verwaltungsrats
Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führen grundsätzlich auch variable Aufwandsentschädigungen für luxemburgische Verwaltungsräte bei fehlendem wirtschaftlichem Risiko dazu, dass diese Personen nicht als Unternehmer anzusehen sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dürfte nun die Regelungen zur Selbstständigkeit deutscher Aufsichtsräte nachzubessern haben.
Aus der Finanzverwaltung
BMF äußert sich zu neuen CESOP-Reportingverpflichtungen für Zahlungsdienstleister ab dem 1. Januar 2024
Durch den im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 neu eingeführten § 22g UStG sind Zahlungsdienstleister ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, Aufzeichnungen über gewisse von ihnen abgewickelte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und pro Quartal eine entsprechende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Der § 22g UStG setzt eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedsstaaten erhoffen sich durch diese Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtung an eine zentrale europäische Datenbank (Central Electronic System of Payment Information, CESOP), den Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden E-Commerce bekämpfen zu können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich nun mit einem Schreiben vom 28. Dezember 2023 zu diesen Verpflichtungen geäußert.
Lettland: Geplante Einführung einer E-Rechnung
Lettland plant für das Jahr 2025 die Einführung eines Systems, das neben elektronischen Beleg- und Frachtdokumenten auch eine verbindliche elektronische Rechnungstellung vorsieht – und zwar sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an öffentliche Einrichtungen.
Zollrecht aktuell
Neuerliche Ausweitung des EU-Russland-Embargos
Merkblatt-Veröffentlichung zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation und Erweiterung der EU-Sanktionen gegen Russland
BAFA - Neubekanntgabe Allgemeiner Genehmigungen und ergänzende Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren
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