Ausgabe 09, September 2023
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Aus der Rechtsprechung
Zum Reemtsma-Anspruch gegen die Finanzverwaltung
Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) setzt der sogenannte Reemtsma-Anspruch gegen die Finanzbehörde nicht unbedingt voraus, dass der leistende Unternehmer insolvent ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass der leistende Unternehmer seinerseits keinen Rückerstattungsanspruch mehr gegen die Finanzbehörde richten kann.
Kein Aufteilungsgebot bei Betriebsvorrichtungen
Erst im Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Überlassung von Betriebsvorrichtungen als Nebenleistung zur steuerfreien Grundstücksvermietung wie die Vermietung selbst steuerfrei ist und eine Aufteilung nicht stattfindet. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits sein Folgeurteil veröffentlicht und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
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