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01 Inhalt
02 EuGH: Kurtaxe
03 BFH: Betriebsveranstaltungen
04 BFH: Holding
05 Israel: B2B-Rechnung
06 Slowakei: Änderungspläne
07 Spanien: Steuersätze
08 Service

Ausgabe 08, August 2023

Umsatzsteuer-Newsletter

Inhaltsübersicht

Vom Europäischen Gerichtshof


Kurtaxe als Entgelt

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehen die Entrichtung einer Kurtaxe und die Inanspruchnahme der mit diesen Mitteln bereitgestellten Leistungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Daher liege insoweit kein Leistungsaustausch vor. Solche Fälle sind aber von anderen Fällen abzugrenzen, in denen (an sich) kostenlose Angebote Besucher anlocken sollen, mit denen der Unternehmer in Hinblick auf andere Leistungen wie etwa Verpflegung oder Souvenirs ins Geschäft kommen möchte.

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Aus der Rechtsprechung


Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Hinblick auf Leistungen zum Vorteil eines Dritten sowie jüngerer Gesetzesänderungen im ertragsteuerlichen Bereich daran fest, dass für Betriebsveranstaltungen, bei denen die Aufwendungen pro Teilnehmer die Freigrenze von 110 Euro übersteigen, der Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Dabei sind auch die Kosten des äußeren Rahmens in die Berechnung einzubeziehen.

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Der Bundesfinanzhof (BFH) schließt sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an: Der Vorsteuerabzug aus Leistungen, die als Sacheinlagen nicht mit eigenen Umsätzen, sondern mit den Umsätzen eines Dritten zusammenhängen, ist im Allgemeinen nicht möglich. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

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Aus dem Ausland


Israel: B2B-Rechnungsstellung ab 2024

Der Finanzausschuss des israelischen Parlaments Knesset hat im jüngsten Haushaltsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 eine befristete Änderung des israelischen Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von in Israel mehrwertsteuerlich registrierten Händlern an andere Händler (B2B) hat.

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Slowakei: Vorgeschlagene umsatzsteuerliche Änderungen

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgestellt – Anpassungen des Entwurfs sind naturgemäß noch möglich. Die einzelnen Maßnahmen sollen zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2024 und 2025 in Kraft treten.

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Spanien: Verlängerung des Nullsatzes auf Lebensmittel

Der Nullsatz für Grundnahrungsmittel sowie der ermäßigte Steuersatz auf bestimmte andere Nahrungsmittel wird um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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