Tax
Informieren Sie sich frühzeitig über die kommenden steuerlichen Neuerungen.
Steueränderungen 2024/2025 für die Immobilienbranche
Nachhaltig sanieren heißt auch: Förderungen optimal einsetzen.
Im Artikel "Öffentliche Fördermittel zur Unterstützung der Transformation Ihres Immobilienportfolios" bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der Dinge.
Steueränderungen 2024/2025 für die Immobilienbranche
Welche Steueränderungen kommen 2024/2025 auf die Immobilienbranche zu? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die geplanten Änderungen.
Jahressteuergesetz 2024
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2024 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl kleinerer steuertechnischer Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Im Entwurf sind auch einige Änderungen enthalten, die für Immobilieninvestitionen von großer Bedeutung und positiv sind. In der folgenden Tabelle stellen wir sie Ihnen vor.
Tabelle 1: Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Wachstumsinitiative
Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, das Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik schaffen soll. Dazu hat das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 die sogenannte Wachstumsinitiative beschlossen.
Für die Immobilienbranche sieht die Wachstumsinitiative konkret Maßnahmen in der Bauwirtschaft vor. Bauen soll durch zahlreiche Einzelmaßnahmen schneller, einfacher, unbürokratischer und damit auch kostengünstiger werden. Daneben sind einige steuerliche Maßnahmen vorgesehen. Die für die Immobilienbranche besonders relevanten steuerlichen Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 2: Überblick über steuerliche Wachstumsimpulse
Außerdem will die Regierung die Vorschläge der Expert:innenkommissionen „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ prüfen und gegebenenfalls noch im Jahr 2024 in einem Gesetzesvorhaben umsetzen. Für die Immobilienbranche besonders relevant ist der Vorschlag, die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer stärker der Einkommen- und Körperschaftsteuer anzunähern und in diesem Zusammenhang die einfache und erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen abzuschaffen.
Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Wachstumsinitiative ist kein Gesetzesentwurf. Soweit es neuer Gesetze oder weiterer gesetzlicher Anpassungen bedarf, sollen die entsprechenden Regelungsvorschläge gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen werden. Für einige der steuerlichen Maßnahmen hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen (Steuerfortentwicklungsgesetz, zuvor: Zweites Jahressteuergesetz 2024).
In dem Gesetzentwurf enthalten ist unter anderem die oben erwähnte Reform der Sammelabschreibungen durch den Einstieg in die Gruppen- bzw. Poolabschreibung und die Erhöhung der degressiven Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 %.
Nicht Teil der Wachstumsinitiative ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen. Diese Mitteilungspflicht bürdet der Immobilienbranche erheblichen bürokratischen Aufwand und Kosten auf, obwohl mit der Wachstumsinitiative Bürokratie eigentlich konsequent abgebaut werden sollte.
Änderung des Investmentsteuergesetzes
Am 21. Mai 2024 hatte das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur veröffentlicht. Der Entwurf soll einen sicheren Investitionsrahmen für die Investition von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur durch eine Änderung des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass die derzeitigen Steuerbefreiungsmöglichkeiten insoweit abgeschafft werden, wie Investmentfonds und Spezialinvestmentfonds Einkünfte aus einer inländischen gewerblichen Tätigkeit erzielen. Dies führt zu einer definitiven Besteuerung derartiger Einkünfte auf Fondsebene. Die investmentsteuerrechtlichen Änderungen sollen grundsätzlich ab 2025 anwendbar sein. Die Änderungen des KAGB sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Nach Abschluss des Erörterungsverfahrens über den Diskussionsentwurf soll über die Einbindung in ein Gesetzgebungsverfahren entschieden werden. In dem am 27. August 2024 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes sind die geplanten investmentrechtlichen und investmentsteuerrechtlichen Maßnahmen nunmehr enthalten.
Zukünftige Gerichtsentscheidungen
Wesentliche steuerliche Neuerungen können nicht nur durch gesetzliche Änderungen, sondern auch durch Gerichtsentscheidungen ausgelöst werden. Hervorzuheben sind hier die folgenden zwei Verfahren, die ein steuerliches Erdbeben auslösen könnten.
Tabelle 3: Bedeutende anhängige Gerichtsverfahren
Wiederkehrende steuerliche Themen zum Jahreswechsel
Unabhängig von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen gibt es für Steuerpflichtige zum Jahreswechsel erheblichen steuerlichen Handlungsbedarf. Die folgende Tabelle beschränkt sich auf einige ausgewählte Themen.
Tabelle 4: Steuerliche Handlungsmöglichkeiten und Fristen zum Jahreswechsel
Wer mehr dazu nachlesen möchte, findet in den Key Tax Issues at Year End for Real Estate Investors einen Überblick über wesentliche steuerliche Handlungsmöglichkeiten und Fristen zum Jahreswechsel in Deutschland und in 30 anderen Staaten weltweit. Die Ausgabe 2024/2025 finden Sie ab November 2024 unter www.pwc.com/KTI.

Dr. Michael A. Müller, WP/StB ist Partner im Bereich Real Estate Tax.
Öffentliche Fördermittel zur Unterstützung der Transformation Ihres Immobilienportfolios
Mit einem Anteil von rund 30 % der CO2-Emissionen in Deutschland weist der Gebäudesektor ein erhebliches Potenzial zur Dekarbonisierung auf und nimmt folglich eine wesentliche Rolle in der Klimastrategie der Bundesregierung ein. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren zahlreiche Förderprogramme in diesem Bereich geschaffen worden, die mehrfach an wechselnde Markterfordernisse sowie an die politische Agenda des Gesetzgebers angepasst wurden.
Förderung fokussiert auf Sanierung von Bestandsgebäuden
Die Förderung im Gebäudebereich fokussiert heute insbesondere auf die Sanierung im Bestand. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu verbessern sowie den Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohngebäuden zu erhöhen. Neben einer ganzheitlichen Sanierung zum Effizienzgebäude werden auch singuläre Einzelmaßnahmen gefördert. Das Spektrum förderfähiger Einzelmaßnahmen reicht dabei von der Dämmung der Gebäudehülle über den Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik (z. B. LED-Technik für Nichtwohngebäude) bis hin zum Bau von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse).
Darüber hinaus rücken im Gebäudebereich zunehmend Aspekte der Biodiversität bzw. natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie das Anlegen von Gründächern und -fassaden, die Flächenentsiegelung oder die Schaffung naturnaher Lebensräume und Biotope in den Fokus der Förderung.
Transformation erfordert ein strukturiertes Konzept
Die Transformation eines Immobilienportfolios im Sinne der Nachhaltigkeit und im Kontext eines sich stetig verändernden regulatorischen Umfelds stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher empfiehlt es sich, planmäßig vorzugehen und ein strukturiertes Konzept zu verfolgen. So wird es möglich, Synergie- und Effizienzpotenziale zu heben und die Gesamtkosten der Transformation zu reduzieren. Die finanzielle Belastung lässt sich weiter verringern, indem öffentliche Fördermöglichkeiten effizient genutzt und diese dabei frühzeitig im Planungsprozess sowohl aus inhaltlicher sowie auch aus zeitlicher Perspektive integriert werden..
Ein strukturierter Ansatz hilft zudem dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies betrifft neben finanziellen Risiken auch Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung förderrechtlicher Vorschriften sowie weiterer Vorgaben der jeweiligen Fördermittelgeber (z. B. Berichts- und Dokumentationspflichten).
Fazit
Eine effiziente Nachhaltigkeitstransformation im Gebäudesektor erfordert ein strukturiertes Konzept und Vorgehen: angefangen von der gesamtheitlichen Analyse des Immobilienportfolios über die Antragstellung für Fördermittel bis hin zur Umsetzung konkreter Sanierungsmaßnahmen. PwC unterstützt seine Kunden in jeder Phase der Transformation des Gebäudebestands bedarfsgerecht und ganzheitlich. Dazu nutzen wir unser interdisziplinäres fachtechnisches Wissen und unsere förderrechtlichen Kompetenzen. Bei Interesse oder Fragen sprechen Sie uns einfach an!
Hier geht es direkt zur Studie: Tax & Cash incentives for Sustainable Real Estate

Dr. Felix Herziger ist Senior Manager Förderberatung/Nachhaltigkeit und zertifizierter Energieberater bei PwC am Standort Berlin.

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