Das KHVVG im Fokus

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Krankenhaustransformationsfonds (KHTF)

„Jetzt ist die Zeit, um eine umfassende Zukunftsstrategie zu entwickeln“

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) steht Deutschlands Krankenhauslandschaft vor großen Veränderungen. Die Reform zielt darauf ab, die Spezialisierung der Krankenhäuser zu fördern, finanzielle Belastungen zu verringern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Ein wichtiger Bestandteil ist der mit einem Fördervolumen von 50 Milliarden Euro ausgestattete Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Doch wie stehen Krankenhäuser und Bevölkerung zur Reform? Und was müssen Kliniken jetzt tun, um von den Fördergeldern zu profitieren? Darüber sprechen Michael Ey und Fabian Schülke im Interview.

Die Meinungen zur Krankenhausreform und dem Transformationsfonds gehen auseinander. Wie stehen die Krankenhäuser und die Bevölkerung dazu?

Michael Ey: Die Bevölkerung ist mehrheitlich skeptisch, wie unser aktuelles Healthcare-Barometer zeigt. Viele Menschen befürchten, dass sie künftig längere Wartezeiten und Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, speziell in ländlichen Regionen. Insbesondere kleinere Häuser teilen die Sorge, dass die stationäre Versorgung zu stark zentralisiert wird und dadurch die Versorgung in der Fläche gefährdet ist. Größere Krankenhäuser und Unikliniken befürworten die Reform in der Regel. Sie hoffen, dass durch eine Zentralisierung mehr Fachpersonal und Kapital zur Verfügung stehen, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. In der Bevölkerung ist zudem ein deutlicher Unterschied nach Alter der Befragten erkennbar: Mit zunehmendem Alter sinkt sowohl die generelle Zufriedenheit mit dem Gesundheitswesen als auch die Zuversicht in das Gelingen der Krankenhausreform.

Halten Sie die Reform für geeignet, um die gesteckten Ziele erreichen?

Fabian Schülke: Ich bin davon überzeugt, dass die Reform große Chancen bietet, um die deutsche Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu gestalten. Es herrscht breite Einigkeit, dass es in Deutschland zu viele Krankenhäuser gibt. Die aktuelle Anzahl an Kliniken können wir gar nicht mehr mit ausreichend Personal ausstatten. Die Verantwortlichen in den Häusern, aber auch in der Kommunalpolitik, stehen nun vor der Aufgabe zu analysieren, welche Standorte wirklich versorgungsrelevant sind und wie sich eine qualitativ hochwertige regionale Versorgung sicherstellen lässt. Ein zentraler Erfolgsfaktor besteht darin, trägerübergreifende Kooperationen zwischen den Häusern zu verstärken, aber auch den Austausch mit dem ambulanten Sektor und Einrichtungen der Rehabilitation und Pflege zu fördern.

Sie haben im Rahmen einer Umfrage bei Krankenhausgeschäftsführungen nachgefragt, wie deren Pläne zur Nutzung des Transformationsfonds konkret aussehen. Was sind die Ergebnisse?

Michael Ey: Viele Häuser haben bereits Pläne in der Schublade und wollen nun schnellstmöglich Fördermittel für ihre Vorhaben aus dem KHTF beantragen. Ein beträchtlicher Anteil ist aber noch in Warteposition, da die Rahmenbedingungen zum Teil noch unklar sind. Jedes vierte Haus hielt es zum Zeitpunkt der Befragung Mitte März 2025 für fraglich, ob der Transformationsfonds in der aktuellen Form überhaupt kommen wird, da die Kostenträger den Weg möglicherweise nicht mitgehen und klagen werden. Hier haben wir nach der Entscheidung im Bundesrat zusätzliche Sicherheit. Und auch die Ergebnisse der Verhandlungsgruppe Gesundheit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene tragen diesen Bedenken bezüglich der Finanzierung des Fonds Rechnung.

Welche der acht Fördertatbestände sind für die Krankenhäuser aktuell besonders relevant?

Fabian Schülke: Die Kliniken fokussieren sich laut unserer Befragung aktuell auf operative Vorhaben, die sie weitgehend intern abbilden können. Dazu zählen etwa die Ausrichtung ihres Angebotsspektrums auf die Leistungsgruppensystematik sowie der Ausbau von Telemedizin. Strategische Vorhaben, bei denen sie auf externe Partner angewiesen sind, haben viele Häuser noch nicht in ihre Planung aufgenommen. Sprich: Es gibt noch zu wenige Projekte, bei denen es darum geht, sektorenübergreifend aktiv zu werden oder regionale Netzwerke zu bilden. Aus unserer Sicht ist es extrem wichtig, dass sich die Häuser nun verstärkt auch in diese Richtung bewegen.

Was raten Sie den Krankenhäusern vor diesem Hintergrund?

Michael Ey: Sie sollten die bestehenden Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen und über die Länder mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abklären, welche Vorhaben gute Chancen auf Förderung haben. Wir raten den Trägern, die Fördermittel aus dem Transformationsfonds nicht nur dazu zu nutzen, operative Bereiche zu verbessern, sondern insbesondere auch, um sich strategisch für die Zukunft zu positionieren. Jetzt ist die Zeit, um eine umfassende Zukunftsstrategie zu entwickeln, die nicht nur die medizinischen Fachabteilungen und Zentren, sondern auch benachbarte Krankenhaus- und Versorgungsstandorte mit einschließt. Und aus meiner Sicht sollte damit nicht länger gewartet werden, sondern intensiv die Antragsmöglichkeit schon in diesem Jahr eruiert werden.

Was ist nötig, damit die Reform die gesteckten Ziele erreicht?

Fabian Schülke: Krankenhäuser sind mehr denn je gefordert, über den Tellerrand hinauszuschauen und den Austausch mit benachbarten Krankenhausträgern zu intensivieren. Um die großen Herausforderungen im Krankenhausmarkt zu bewältigen, ist Silodenken nicht zielführend. Stattdessen braucht es die Bereitschaft, sich auszutauschen und den Dialog mit Partnern über regionale und sektorale Grenzen hinweg zu stärken. Deshalb sollten die Häuser nun verstärkt den Blick auf die gesamte Region richten, in der sie tätig sind. Daraus sollten sie im nächsten Schritt ableiten, für welche Fördertatbestände es sinnvoll ist, Anträge zu stellen.

Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei

Michael Ey, Tel.: +49 30 2636-3500, michael.ey@pwc.com

Fabian Schülke, Tel.: + +49 711 25034-1061, fabian.schuelke@pwc.com

Wir möchten Sie auch auf unseren Beitrag in das Krankenhaus hinweisen: Die Zukunft der stationären Versorgung (von Michael Ey, Fabian Schülke und Laurent Griffoul, in: Das Krankenhaus, Ausgabe 04-2025)

Der Krankenhaustransformationsfonds: Es geht los!

Ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform, die durch das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßen wurde, ist der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Mit einem Fördervolumen von 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035 soll dieser die angestrebte Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft anhand von Leistungsgruppen und ihren Qualitätsanforderungen finanzieren. Die konkrete Ausgestaltung des KHTF erfolgt durch die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die am 21. März 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Förderfähige Krankenhäuser können Mittel für Vorhaben erhalten, die nicht durch andere Gesetze oder Programme abgedeckt sind. Der KHTF beinhaltet acht Fördertatbestände, die auch länderübergreifend umgesetzt werden können:

  1. Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, insbesondere zur Erfüllung der Qualitätskriterien oder der Mindestvorhaltezahlen nach dem SGB V
  2. Vorhaben zur Umstrukturierung eines Krankenhausstandorts als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
  3. Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
  4. Vorhaben zur Bildung und zum Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen an Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern
  5. Vorhaben zur Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden mit mindestens zwei Krankenhäusern zum Abbau von Doppelstrukturen
  6. Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen
  7. Vorhaben zur Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses, insbesondere in Gebieten mit einer hohen Krankenhausdichte
  8. Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten

Bislang ist eine Förderung von Vorhaben an Hochschulkliniken nur für die Fördertatbestände Nr. 3 und 4 möglich. Der Bundesrat hat die Bundesregierung jedoch in einer Begleitentschließung zur KHTFV gebeten, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Hochschulkliniken auch von den Fördertatbeständen nach Nummer 1, 5, 6 und 8 profitieren können.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die Fördermittel können sowohl für die Finanzierungskosten als auch die Kosten der Vorhaben selbst verwendet werden. Diese umfassen insbesondere Baukosten, Personalkosten, Anschaffungskosten sowie die Kosten für weitere Maßnahmen, soweit diese für das jeweilige Vorhaben „zwingend erforderlich sind“. Somit können je nach Fallgestaltung unseres Erachtens auch Kosten für erforderliche Testate durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsberatungskosten sowie die Kosten für Machbarkeitsstudien, Projektmanagement und externe (Wirtschafts-)Beratung förderfähig sein.

Wann können Vorhaben begonnen werden?

Auch wenn die Ausschüttung der Mittel erst ab dem 1. Januar 2026 beginnt, müssen die Krankenhäuser aufgrund der langwierigen „doppelstöckigen Antragstellung“ durch Krankenhausträger und Bundesländer ihre Transformationsprojekte frühzeitig planen, um von den Fördermitteln zu profitieren. Bereits ab dem 1. Juli 2025 können förderfähige Transformationsvorhaben beauftragt und begonnen werden. Als Umsetzungsbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags. Im Fall von Baumaßnahmen gelten Planungen und Baugrunduntersuchungen noch nicht als Beginn des Vorhabens.

Die Frist für die Antragsstellung durch die Länder endet – erstmals – am 30. September 2025 für das Jahr 2026, gegebenenfalls verlängerbar bis 31. Dezember 2025 mit Vorabanzeige; Entsprechendes gilt für die Folgejahre. Die Antragsfristen für die Krankenhäuser sind noch nicht bekannt. Sie werden aber durch die zuständigen Landesbehörden spätestens in ihren Fördermittelaufrufen an die Krankenhäuser bekannt gegeben.

Um die neuen Förderpotenziale optimal zu nutzen und die komplexen Transformationsvorhaben trotz des laufenden Krankenhausbetriebs strukturiert und effizient umzusetzen, empfehlen wir, spätestens jetzt in die Planung einzusteigen. Unser interdisziplinäres Expertenteam berät Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung Ihres Transformationsprojekts von der Planung über die Antragstellung bis hin zum Nachweisverfahren.

Eine ausführliche Darstellung zur Bedeutung der KHTFV für Krankenhäuser von Jutta Dillschneider, Stefanie Lisson und Marcel Schmalz finden Sie unter dem Titel „Transformation oder Kliniksterben?“ in Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift Das Krankenhaus.


Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei

Jutta Dillschneider, Tel.: +49 151 54662312, jutta.dillschneider@pwc.com

Stefanie Lisson, Tel.: +49 151 14749198, stefanie.lisson@pwc.com

Fabian Schülke, Tel.: +49 175 2226945, fabian.schuelke@pwc.com

Sebastian Babbe, Tel.: +49 160 5364336, sebastian.babbe@pwc.com

Jörg Asma, Tel.: +49 160 6142945, joerg.asma@pwc.com

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“Das KHVVG im Fokus”

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Der Krankenhaustransformationsfonds: Es geht los!

Ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform, die durch das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßen wurde, ist der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Mit einem Fördervolumen von 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035 soll dieser die angestrebte Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft anhand von Leistungsgruppen und ihren Qualitätsanforderungen finanzieren. Die konkrete Ausgestaltung des KHTF erfolgt durch die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die am 21. März 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Förderfähige Krankenhäuser können Mittel für Vorhaben erhalten, die nicht durch andere Gesetze oder Programme abgedeckt sind. Der KHTF beinhaltet acht Fördertatbestände, die auch länderübergreifend umgesetzt werden können:

  1. Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, insbesondere zur Erfüllung der Qualitätskriterien oder der Mindestvorhaltezahlen nach dem SGB V
  2. Vorhaben zur Umstrukturierung eines Krankenhausstandorts als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
  3. Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
  4. Vorhaben zur Bildung und zum Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen an Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern
  5. Vorhaben zur Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden mit mindestens zwei Krankenhäusern zum Abbau von Doppelstrukturen
  6. Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen
  7. Vorhaben zur Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses, insbesondere in Gebieten mit einer hohen Krankenhausdichte
  8. Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten

Bislang ist eine Förderung von Vorhaben an Hochschulkliniken nur für die Fördertatbestände Nr. 3 und 4 möglich. Der Bundesrat hat die Bundesregierung jedoch in einer Begleitentschließung zur KHTFV gebeten, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Hochschulkliniken auch von den Fördertatbeständen nach Nummer 1, 5, 6 und 8 profitieren können.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die Fördermittel können sowohl für die Finanzierungskosten als auch die Kosten der Vorhaben selbst verwendet werden. Diese umfassen insbesondere Baukosten, Personalkosten, Anschaffungskosten sowie die Kosten für weitere Maßnahmen, soweit diese für das jeweilige Vorhaben „zwingend erforderlich sind“. Somit können je nach Fallgestaltung unseres Erachtens auch Kosten für erforderliche Testate durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsberatungskosten sowie die Kosten für Machbarkeitsstudien, Projektmanagement und externe (Wirtschafts-)Beratung förderfähig sein.

Wann können Vorhaben begonnen werden?

Auch wenn die Ausschüttung der Mittel erst ab dem 1. Januar 2026 beginnt, müssen die Krankenhäuser aufgrund der langwierigen „doppelstöckigen Antragstellung“ durch Krankenhausträger und Bundesländer ihre Transformationsprojekte frühzeitig planen, um von den Fördermitteln zu profitieren. Bereits ab dem 1. Juli 2025 können förderfähige Transformationsvorhaben beauftragt und begonnen werden. Als Umsetzungsbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags. Im Fall von Baumaßnahmen gelten Planungen und Baugrunduntersuchungen noch nicht als Beginn des Vorhabens.

Die Frist für die Antragsstellung durch die Länder endet – erstmals – am 30. September 2025 für das Jahr 2026, gegebenenfalls verlängerbar bis 31. Dezember 2025 mit Vorabanzeige; Entsprechendes gilt für die Folgejahre. Die Antragsfristen für die Krankenhäuser sind noch nicht bekannt. Sie werden aber durch die zuständigen Landesbehörden spätestens in ihren Fördermittelaufrufen an die Krankenhäuser bekannt gegeben.

Um die neuen Förderpotenziale optimal zu nutzen und die komplexen Transformationsvorhaben trotz des laufenden Krankenhausbetriebs strukturiert und effizient umzusetzen, empfehlen wir, spätestens jetzt in die Planung einzusteigen. Unser interdisziplinäres Expertenteam berät Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung Ihres Transformationsprojekts von der Planung über die Antragstellung bis hin zum Nachweisverfahren.

Eine ausführliche Darstellung zur Bedeutung der KHTFV für Krankenhäuser von Jutta Dillschneider, Stefanie Lisson und Marcel Schmalz finden Sie unter dem Titel „Transformation oder Kliniksterben?“ auf den Seiten 182 bis 187 in Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift Das Krankenhaus.

Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei

Stefanie Lisson, Tel.: +49 151 14749198, stefanie.lisson@pwc.com

Jutta Dillschneider, Tel.: +49 151 54662312, jutta.dillschneider@pwc.com

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