Zollrecht aktuell

21. Sanktionspaket der EU gegen Russland

August 2026 (1)

Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Zoll- und Außenhandelsrecht bleibt auch im Spätsommer 2026 in Bewegung. Im Mittelpunkt unseres aktuellen Newsletter Zollrecht aktuell – August 2026 (1) steht das am 23. Juli 2026 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete 21. Sanktionspaket gegen die Russische Föderation, mit dem die EU ihr seit 2014 sukzessive aufgebautes Embargo-Regime in materieller wie personeller Hinsicht erheblich erweitert. Schwerpunkte sind die weitere Eindämmung der russischen Energieeinnahmen, eine deutliche Verschärfung im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie erstmals ein gezielter Zugriff auf Kryptowerte-Dienstleister in Drittstaaten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch neue güterbezogene Aus- und Einfuhrverbote, weitere personenbezogene Listungen sowie eine parallele Ausweitung der Sanktionen gegenüber Belarus.

Darüber hinaus informieren wir Sie über die aktualisierte Neuauflage der „Erläuterungen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen" der Deutschen Bundesbank, eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur fehlenden Rechtsverbindlichkeit der Kommissions-FAQ im Bereich der Russland-Sanktionen, ein relevantes Urteil des Shanghai Maritime Court, welche auch vom Supreme Court als relevantes Urteil zur Reichweite des Anti-Foreign-Sanctions Law (AFSL) aufgegriffen wurde), die Aufhebung von Antidumpingzöllen mangels gültiger Rechtsgrundlage durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1788 sowie die neuen bilateralen Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse aus neun Partnerländern nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930.

Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Tervooren

Partner I Customs, Excise & International Trade

Patrick Kalski

Director I Customs, Excise & International Trade

Niklas Gehling

Director I Customs, Excise & International Trade

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