Kurzthemen
Aktualisierung des Fragebogens für zollrechtliche Bewilligungen
Der Fragebogen zur Selbstbewertung für den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) wurde überarbeitet. Sowohl strukturell als auch inhaltlich haben sich Neuerungen, die Unternehmen bei der Antragstellung und im laufenden Monitoring berücksichtigen sollten, ergeben.
Neue Struktur
Zum ersten Mal wurde ein einleitender Teil I – Allgemeine Hinweise eingeführt, der Zweck, Anwendungsbereich (AEO sowie Bewilligungen mit AEO-Kriterien) sowie die Einreichung über das Zoll-Portal beziehungsweise das EU-Trader-Portal beschreibt. Die bisherigen Teile I und II wurden zu einem gemeinsamen Abschnitt „Informationen über das Unternehmen und Einhaltung zoll-/steuerrechtlicher Vorschriften“ zusammengeführt. Der bisherige Teil VI entfällt vollständig.
Inhaltliche Änderungen
Im neuen Teil II werden künftig EORI-Nummer und Handelsregisternummer abgefragt. Die detaillierte Eigentümerabfrage entfällt und wird zu einer vereinfachten Variante unter 2.3.1. Warenaufstellung, Ursprungsangaben und Stammdatenpflege wurden in den neuen Teil III überführt. Bei strafrechtlichen Verurteilungen müssen nun auch die genauen Aktenzeichen angegeben werden. Die bisherige Bewilligungshistorie sowie der Abschnitt zu Meldewesen und Kontaktpersonen entfallen.
Die umfangreichsten Anpassungen betreffen Teil III (Buchführungs- und Logistiksystem). Schnittstellen zwischen Buchführungs-, Warenwirtschafts- und Zollsoftware sowie Zugriffsrechte und Nutzerkreise werden deutlich detaillierter abgefragt. Neu hinzugekommen ist die Meldekette bei zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten (3.3.2). Der Abschnitt 3.5 zu den Zollförmlichkeiten wurde ausgebaut und umfasst nun Stammdatenpflege (3.5.1), Warenaufstellung (3.5.3), präferenziellen und nicht präferenziellen Ursprung (3.5.4) sowie die zusammengeführte Exportkontrolle (3.5.5). Auch die Datensicherung (3.6) wurde neu strukturiert: Erstmals werden Serverstandorte (3.6.3) und Cloud-Dienste (3.6.4) konkret abgefragt. Im Gegenzug entfällt die Trennung von Produktion, Einkauf, Verwaltung und Verkauf.
In Teil IV (Zahlungsfähigkeit) wird neu erfragt, ob das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre neu gegründet wurde, einschließlich Finanzstatus (4.3). Ziffer 4.4 erfasst zudem Tatsachen oder Umstände, die auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hindeuten könnten. In Teil V wurde Ziffer 5.2 präzisiert: Gefragt wird nun konkret nach einer zollrechtlichen Ausbildung oder einem Studium bei einer Zollbehörde eines EU-Mitgliedstaates.
Fazit
Die Überarbeitung bringt sowohl Vereinfachungen, wie beim Wegfall der Bewilligungshistorie, als auch erhöhte Anforderungen mit sich, insbesondere im Bereich IT-Systeme, Datensicherung, Serverstandorte und Cloud-Nutzung. Unternehmen sollten ihre IT-Landschaft, Stammdatenprozesse und die Dokumentation strafrechtlicher Sachverhalte überprüfen sowie die Einreichung über das Zoll-Portal beziehungsweise das EU-Trader-Portal vorbereiten.
EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Verwaltung der EORI-Nummer in Deutschland vollständig auf das Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung umgestellt (ATLAS-Info 0964/26). Dies betrifft insbesondere die Beantragung, Änderung und Beendigung von EORI-Nummern.
Künftig sind entsprechende Vorgänge grundsätzlich ausschließlich elektronisch über das Zoll-Portal einzureichen. Das bisherige Antragsverfahren mittels Formularvordruck 0870 wird nur noch in technisch begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Zoll-Portals (z. B. Authentifizierung über ELSTER oder BundID) bereits erfüllt sind, um Verzögerungen im Zollprozess zu vermeiden.
Die offizielle Mitteilung (ATLAS-Info 0964/26) der deutschen Zollverwaltung können Sie über diesen Link abrufen.

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