Urteil des US Supreme Courts vom 20. Februar 2026
In Kürze
Der IEEPA aus dem Jahr 1977 erlaubt es dem US-Präsidenten, weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen in nationalen Notlagen vorzunehmen und wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für handelspolitische Maßnahmen verwendet. Im letzten Jahr nutzte die US-Regierung den IEEPA, um einseitige Zölle gegen zahlreiche Handelspartner zu verhängen, darunter auch die sogenannten reziproken Zölle. Am 20. Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Erhebung dieser Zölle auf Basis des IEEPA mit der US-Verfassung unvereinbar ist, da die Zollbefugnis ausdrücklich dem Kongress vorbehalten ist. Der US Court of International Trade (CIT) hat am 4. März 2026 in einem Fall angeordnet, dass sämtliche bereits gezahlte IEEPA-Zölle inklusive Zinsen erstattet werden müssen. Infolgedessen hat der Customs and Border Protection Service (CBP) ein entsprechendes Verfahren einzurichten.
Infolge des Urteils nutzt die US-Regierung nun Section 122 des Trade Act aus 1974, mit dem vorübergehende globale Zölle in Höhe von bis zu 10 % zuzüglich des MFN auf breite Teile der Importe erhoben werden. Diese Zölle sollen gemäß der entsprechenden Executive Order bis mindestens Juli 2026 in Kraft bleiben.
Zwar beseitigt das US Supreme Court-Urteil die Rechtsgrundlage der IEEPA-Zölle, doch die Gesamtbelastung durch Zölle reduziert sich aufgrund des neuen Sonderzolls nur teilweise und die handelspolitischen Unsicherheiten bleiben weiterhin bestehen.
Hintergrund
Der IEEPA von 1977 erlaubt dem US-Präsidenten weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen bei nationalen Notlagen. Traditionell wurde diese Rechtsgrundlage genutzt, um Sanktionen oder finanzielle Beschränkungen zu verhängen. In den vergangenen Jahren wurde der IEEPA jedoch zunehmend von der US-Regierung auch als Grundlage für handelspolitische Maßnahmen herangezogen.
Die US-Regierung hatte im letzten Jahr unter Berufung auf den IEEPA unilaterale Zölle gegen zahlreiche US-Handelspartner erhoben, darunter die sogenannten reziproken Zölle, mit dem Argument, unfaire Handelspraktiken ausgleichen zu wollen. Diese Maßnahmen führten bekanntlich zu signifikanten Mehrbelastungen für Importeure.
Das jüngst veröffentlichte Urteil des US Supreme Courts sorgt nun für neue Erkenntnisse. Das Urteil können Sie über diesen Link abrufen.
Urteil des US Supreme Courts vom 20. Februar 2026
Der US Supreme Court entschied am 20. Februar 2026, dass die Heranziehung des IEEPA als Rechtsgrundlage zur Erhebung von Zöllen nicht mit der US-Verfassung vereinbar ist. Die Verfassung ordnet die Zuständigkeit zur Erhebung von Zöllen ausschließlich dem Kongress zu. Das Gericht betont, dass das Erheben von Zöllen ein zentraler Bestandteil der Steuer- und Handelspolitik des Kongresses gemäß Artikel 1 der US-Verfassung ist. Eine Delegation dieser Befugnis an den Präsidenten wäre nur in den Grenzen eines ausdrücklichen und konkreten Gesetzes möglich. Eine solche Delegation enthält der IEEPA jedoch nicht. Präsident Trump durfte die Notfallbefugnisse des IEEPA somit nicht zur Erhebung von Zöllen nutzen. Das Urteil trifft zunächst keine Aussage zur Rückerstattung bereits gezahlter Einfuhrzölle. Diese Fragestellung wurde an das zuständige Fachgericht zur weiteren Verhandlung verwiesen. Das CIT ordnete nun am 4. März 2026 die vollständige Rückerstattung aller unter Berufung des IEEPA gezahlten Zölle an, inklusive Zinsen. Der CBP ist demnach verpflichtet ein entsprechendes Verfahren einzurichten, um die Rückerstattung zu veranlassen. Der genaue Rückzahlungsprozess bleibt allerdings noch unklar. Die im Jahr 2025 erhobenen Zölle auf Grundlage des IEEPA werden auf rund 142 Milliarden US-Dollar geschätzt, wobei der Großteil der Kosten an US-Unternehmen und Verbrauchern weiterbelastet wurde.
Unberührt von der Entscheidung bleiben die Zölle, die auf Basis von Section 301 des Trade Act von 1974 gegen China erhoben wurden, sowie die sektorspezifischen Zölle z.B. auf Stahl- und Aluminiumimporte. Diese wurden nicht auf Grundlage des IEEPA, sondern unter Berufung auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 aus Gründen der nationalen Sicherheit verhängt.
Section 122 des Trade Act von 1974
Unmittelbar nach der Entscheidung des Supreme Courts kündigte Präsident Trump neue Maßnahmen an. Auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 wird ein temporärer globaler Sonderzoll in Höhe von 10% eingeführt. Section 122 erlaubt es dem Präsidenten, bei Vorliegen „fundamentaler internationaler Zahlungsbilanzprobleme“ vorübergehende Zölle von bis zu 15% für maximal 150 Tage anzuordnen.
Präsident Trump hat diese Vorschrift unmittelbar nach dem Supreme-Court-Urteil erstmals genutzt und globale Zölle von zunächst 10% zusätzlich zu den MFN-Zöllen festgelegt. Kurz darauf kündigte er eine Erhöhung auf 15% an, die allerdings bislang nicht vollzogen worden ist. Diese Maßnahme ist seit dem 24. Februar 2026 wirksam und derzeit befristet bis zum 24. Juli 2026.
Während die erhobenen Zölle nach Section 122 damit zwar rechtlich eindeutiger im Handelsrecht verankert sind als die IEEPA-Zölle, ist die Vereinbarkeit mit den engen tatbestandlichen Voraussetzungen bereits jetzt Gegenstand intensiver Kritik.
Interpretation
Die Rechtsgrundlage für die IEEPA-Zölle ist nunmehr zwar entfallen, jedoch ersetzt die US-Regierung einen Teil der weggefallenen Zölle durch Maßnahmen auf Grundlage von Section 122 des Trade Act, sodass die Gesamtbelastung kaum abnimmt und weiterhin Unsicherheiten bestehen. Zwar hat der Supreme Court keine automatische Rückzahlung angeordnet, doch nach Verweisung der Umsetzung an das zuständige Gericht hat das CIT nun klar angeordnet, dass die bereits gezahlten IEEPA-Zölle zurückgezahlt werden müssen. Hier ist zu beachten, dass noch keine Rechtskraft eingetreten ist. Da bisher kein genaues Verfahren diesbezüglich eingerichtet ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich des Prozesses einer Rückerstattung. Betroffene Importeure sollten daher individuelle Ansprüche prüfen und entsprechende Dokumentationen bezüglich der gezahlten Zölle sichern.
Für den EU-USA Deal, welcher eine Zollobergrenze von 15% vorsieht, ergeben sich weitere Unsicherheiten. Die Ratifizierung des EU-US Deals wurde vorläufig durch das Europaparlament ausgesetzt. In der diesbezüglichen Pressemitteilung betont die Europäische Kommission die Wichtigkeit von Verlässlichkeit und Rechtssicherheit im transatlantischen Handel und fordert volle Klarheit über die geplanten Schritte der USA. Die Kommission steht in engem Kontakt mit der US-Regierung, um ein stabiles Handelsumfeld zu sichern. Die Pressemitteilung können sie unter diesem Link abrufen.
Zudem bleibt die handelspolitische Lage weiterhin volatil. Die Entscheidung des Supreme Courts beschränkt sich auf die Nutzung des IEEPA als Rechtsgrundlage für Zölle, schließt aber selbstverständlich nicht aus, dass Zölle weiterhin auf anderen gesetzlichen Grundlagen erhoben werden. Unternehmen können daher nicht von einer finanziellen Entlastung ausgehen, sondern müssen vielmehr mit weiteren rechtlichen Neubegründungen und Anpassungen bestehender Maßnahmen rechnen.
Fazit
Für Unternehmen bedeutet das Urteil, dass die bisherige Rechtsgrundlage für die IEEPA-Zölle entfällt. Zudem besteht eine Rückerstattungsmöglichkeit gezahlter IEEPA-Zölle. Außerdem bleiben die Zölle nach Section 232 unverändert bestehen.
Das Urteil unterstreicht, dass die Anordnung von Zöllen eine Kernkompetenz des US-Kongresses ist, die einer klaren und spezifischen gesetzlichen Delegation bedarf. Zwar ist eine finanzielle Entlastung durch die angeordnete Rückerstattung nun greifbar, jedoch bleibt eine langfristige finanzielle Entlastung angesichts des neuen Sonderzolls nicht zu erwarten. Wir empfehlen daher, die zollrechtlichen Risiken laufend zu evaluieren, um flexibel auf mögliche Änderungen zu reagieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen.

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