Kurzthemen
Veröffentlichung Edition 2025: Compendium of Customs - Zollwertbestimmung
Mit der „Edition 2025“ des Compendium of Customs Valuation liegt eine aktualisierte und erweiterte Sammlung zollwertrechtlicher Standpunkte der EU-Kommission vor. Für Unternehmen ist dieses Werk weiterhin der zentrale Ausgangspunkt, wenn es um die Auffassung der EU-Kommission zu zollwertrechtlichen Vorgaben des Unionszollkodex geht.
Besonders praxisrelevant sind die zahlreichen Kommentierungen und Conclusions zu aktuellen Themen: etwa zur Bewertung von Software und Technologie (z.B. Conclusion No 26) oder zur Behandlung von Transportkosten – einschließlich komplexer Fallgestaltungen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) (Commentary No 20). Ebenfalls enthält das Kompendium eine Liste mit zollwertrelevanten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
Das Kompendium kann hier abgerufen werden.
Beschluss der EU-Mitgliedstaaten: Übergangszoll auf geringwertige E-Commerce-Sendungen
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 12. Dezember 2025 beschlossen, ab Juli 2026 einen Zollsatz von 3 EUR je Sendung auf Pakete mit einem Warenwert unter 150 EUR einzuführen, die direkt aus Drittländern an Verbraucher in der EU versandt werden.
Die Maßnahme soll auf den starken Anstieg von E-Commerce-Importen reagieren und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Online-Handel und stationärem Einzelhandel verringern. Sie dient zugleich als Übergangslösung bis zur umfassenden EU-Zollreform, die ab 2028 greifen soll.
Der vorübergehende Zoll ist von der geplanten EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete zu unterscheiden, die derzeit noch im Rahmen der laufenden Triloge verhandelt wird. Ziel beider Instrumente ist es, die EU-Zollunion zu stärken, den administrativen Aufwand der Zollbehörden abzufedern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen sicherzustellen.
Die diesbezügliche Pressemitteilung der EU-Kommission kann unter diesem Link abgerufen werden.
Gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit
Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2025 eine Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU veröffentlicht. Ziel ist es, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU zu erhöhen und ihre strategische Autonomie zu sichern.
Kern der Mitteilung ist ein proaktiver und koordinierter Einsatz bestehender EU-Instrumente, darunter Handels- und Wettbewerbsschutzmaßnahmen (z. B. Antidumping- und Antisubventionsinstrumente), Investitionskontrollen, Exportkontrollen, Zollinstrumenten sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit und zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Kommission betont, dass diese Instrumente künftig stärker unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Sicherheit angewendet werden sollen.
Inhaltlich konzentriert sich die Strategie auf sechs Hochrisikobereiche, insbesondere den Abbau risikoreicher Abhängigkeiten in kritischen Lieferketten, den Schutz sensibler Technologien und Daten, die Sicherung kritischer Infrastrukturen sowie die Stärkung zentraler Industrie- und Technologiestandorte in der Europäischen Union. Begleitet wird dies durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und internationalen Partnern.
Die Mitteilung verdeutlicht einen Paradigmenwechsel von einer reaktiven hin zu einer vorausschauenden Wirtschaftssicherheitspolitik und macht klar, dass wirtschaftliche Sicherheit künftig ein integraler Bestandteil der EU-Handels-, Industrie- und Außenwirtschaftspolitik sein wird.
Die Mitteilung kann unter diesem Link abgerufen werden.

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