Öffentliche Konsultation zur Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte

In Kürze
Die Europäische Kommission hat am 01. Juli 2025 eine öffentliche Konsultation initiiert, um Stellungnahmen zur Ausweitung des CO2-Grenzausgleichsystems (CBAM) auf bestimmte nachgelagerte Produkte einzuholen. Die Konsultation zielt darauf ab, die Meinungen von Interessengruppen insb. zum Schutz vor Umgehungsmaßnahmen und Vorschriften über den Elektrizitätssektor, sowie zu den sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und administrativen Auswirkungen einzuholen, um diese im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können. Die Konsultation endet am 26. August 2025.
Hintergrund
Die EU-Kommission beabsichtigt, den Schutz gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen in nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette im Rahmen der CBAM-Verordnung zu verstärken. Der jüngste Europäische Aktionsplan für Stahl und Metall hat die Dringlichkeit einer Ausweitung des CO2-Grenzausgleichssystems auf stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte hervorgehoben. Eine Konsequenz könnte die Erweiterung des Anwendungsbereichs der CBAM-Verordnung um weitere Warengruppen sein.
CO2-Verlagerungen treten auf, wenn EU-Hersteller die Produktion ins Ausland verlagern oder EU-Käufer auf preiswertere Importe aus Drittländern zurückgreifen, welche über keine umfassenden Regularien zur Reduktion von CO2 verfügen. Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission Mechanismen analysiert, die darauf abzielen, finanzielle Verpflichtungen aufgrund des CO2-Grenzausgleichsystems ohne tatsächliche oder wirtschaftliche Rechtfertigung zu umgehen.
Zusätzlich wurden Zweifel an den aktuellen Regelungen für die Standardwerte sowie an den Bedingungen für die Anwendung der realen Emissionen von Strom im CO2-Grenzausgleichssystem laut.
Fazit
Das öffentliche Konsultationsverfahren soll die EU-Kommission in die Lage versetzen, eine Anpassung der CBAM-Verordnung dergestalt zu erlassen, dass die Klimaziele der EU erfüllt werden können und die Wettbewerbsfähigkeit EU-Industrien gesichert wird.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse möglicher Auswirkungen und Betroffenheiten sowie der Partizipation im Konsultationsverfahren.

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