18. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland

In Kürze


Am 19. Juli 2025 wurde das 18. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2025/1494 (Link) zielt darauf ab, den Druck auf Russland weiter zu erhöhen und einen gerechten sowie dauerhaften Frieden für die Ukraine zu fördern. Zu diesem Zweck wurden umfassende wirtschaftliche und individuelle Maßnahmen gegen den russischen Energie-, Banken- und Militärsektor sowie zur Einschränkung des Handels mit der EU getroffen, um die Unterstützung Europas für die Ukraine zu bekräftigen.

Zusätzlich wurden russische Stellvertreter und Propagandisten auf die bestehende Sanktionsliste gesetzt, die maßgeblich an Verbrechen zur Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind und für die Manipulation des ukrainischen Kulturerbes verantwortlich gemacht werden.

Auch wurden Änderungen an den restriktiven Maßnahmen gegenüber Belarus der Verordnung erneut erweitert.

Hintergrund


Um die Handlungsspielräume Russlands weiter einzuschränken, wurden wesentliche Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen:

Maßnahmen im Energiesektor

Zunächst wurde sich mit Änderung des Art. 7a auf die Minderung der Einnahmen im Energiebereich konzentriert, indem die Ölpreisobergrenze auf USD 47,60 je Barrel hinabgesenkt wurde. Ein neuer automatischer Anpassungsmechanismus stellt sicher, dass russisches Rohöl mit einem Preis von mindestens 15 % unter dem globalen Durchschnitt erworben wird. Zusätzlich wurden Transaktionsverbote bezüglich Nord Stream 1 und 2 sowie weitere Einfuhrverbote für Ölerzeugnisse verhängt, und 105 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte gelistet.

Transaktionsverbote im Finanzbereich

Darüber hinaus wurden umfassende Maßnahmen den Finanzsektor betreffend erlassen. Hierunter fällt die Ausweitung auf ein sowohl direktes als auch indirektes Transaktionsverbot in Art. 5h mit in Anhang XIV gelisteten Unternehmen und ein Transaktionsverbot für den russischen Direktinvestitionsfonds. Auch Finanzbetreiber aus China in Anhang XLV und Organisationen, die besonders Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und durch ihre Aktivitäten maßgeblich zur Umgehung von Sanktionen beigetragen haben sollen, sind betroffen. Zuletzt unterliegen nun auch bestimmte Banksoftware-Managementsysteme einem Ausfuhrverbot.

Beschränkungen im militärisch-industriellen Komplex

Der militärisch-industrielle Komplex soll durch umfassendere Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Ausfuhrverbote nach Art. 3k geschwächt werden, die zu Bau- und Verkehrszwecken im Energiesektor verwendet werden. Daneben wurde in Bezug auf fortschrittliche Technologien eine „Catch-all“-Regelung eingeführt, die es Mitgliedstaaten erlaubt, kritische Sendungen zur Verhinderung von Umgehungsversuchen über Drittländer zu prüfen.

Das Paket umfasst außerdem 26 neue Listungen russischer, türkischer und chinesischer Organisationen, die die militärischen Fähigkeiten Russlands fördern und damit Sanktionen umgehen. Im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 werden diese Einträge durch 55 Listungen von Einzelpersonen und Unternehmen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 ergänzt, die sich innerhalb der Lieferkette des russischen militärisch-industriellen Komplexes bewegen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine gefährden.

Schutzmaßnahmen für die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS)

Die EU hat überdies Bestimmungen zur Nichtanerkennung von durch russische Unternehmen und Einzelpersonen eingeleiteten rechtswidrigen Schiedsverfahren im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens (BIT) eingeführt, und Schadensersatzmöglichkeiten zum Schutz von Mitgliedstaaten aufgestellt. So soll verhindert werden, dass Russland Sanktionen auf juristischem Weg untergräbt.

Fazit


Auch das 18. Sanktionspaket konzentriert sich insbesondere darauf, vorhandene Strukturen zu zerschlagen, die darauf abzielen, die restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber der Russischen Föderation zu umgehen und die Lage in der Ukraine mit verschiedenen Aktivitäten fortwährend zu destabilisieren.

Wirtschaftsbeteiligte sollten sich mit den potenziellen Auswirkungen des neuen Sanktionspakets auseinandersetzen, um bestehende Kontrollmechanismen im eigenen innerbetrieblichen Compliance-Programm zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

Gerne stehen wir Ihnen hierbei unterstützend zur Seite.

Wollen Sie diesen Newsletter weiterempfehlen?

oder haben Sie diesen Newsletter weitergeleitet bekommen und wollen diesen als Bestandteil des Informationsservice von PwC erhalten?

Zur Anmeldung

© 2017 - 2025 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.

Impressum

Datenschutzerklärung

Cookie-Einstellungen

Follow us