Kurzthemen

EU-Parlament stimmt für Vereinfachung des EU-Instruments gegen CO2-Verlagerung (CBAM)


Das EU-Parlament hat am 22. Mai 2025 dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, der erstmalig am 26. Februar 2025 als Teil des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets präsentiert wurde.

Dabei wurde insbesondere die Einführung einer neuen de-minimis-Grenze von 50 Tonnen unterstützt. Diese Regelung bedeutet, dass die Mehrheit der Importeure (90%) – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen, die CBAM-pflichtige Waren unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts einführen – von den Verpflichtungen ausgenommen werden.

Für die betroffenen Importe wird zudem das Zulassungsverfahren für diejenigen, die CBAM-pflichtige Waren einführen möchten, vereinfacht. Auch die Emissionsberechnung sowie das Management der CBAM-Finanzverpflichtungen werden erleichtert, während Missbrauchsschutzvorkehrungen verstärkt werden.

Trotz dieser Änderungen bleiben die Umweltziele des CBAM weiterhin erreichbar, da laut Aussage der EU noch 99% der gesamten CO₂-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln vom begrenzten Anwendungsbereich erfasst werden sollen. Im nächsten Schritt wird das EU-Parlament Verhandlungen mit dem Rat über die finale Ausgestaltung der Verordnung aufnehmen.

Eine ausführliche Darstellung des Kommissionsvorschlags finden Sie in unserer Ausgabe, Zollrecht aktuell – März 2025 (1) , die Sie hier nachlesen können.

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