Executive Order vom 2. April 2025 zu den reziproken Zöllen der US-Administration

Ausgangslage
Präsident Trump unterzeichnete am 2. April eine Executive Order unter Berufung auf den International Emergency Economic Power Act (IEEPA), um sogenannte "reziproke Zölle" einzuführen. Diese sollen die US-Importzölle an die Zölle anpassen, die andere Länder auf US-amerikanische Waren erheben, wobei allerdings eine unterschiedliche Auffassung mit den Handelspartnern darüber besteht, was unter „Zoll“ zu verstehen ist. Der Erlass ist das Ergebnis der America First Trade Policy, die Präsident Trump am ersten Tag im Amt bereits angekündigt hatte.
Es wurde eine Untersuchung zu unfairen Handelspraktiken durchgeführt, die am 1. April abgeschlossen wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung gab die Trump-Administration am 13. Februar den Fair and Reciprocal Plan bekannt, der darauf abzielte, reziproke Zölle auf Länder zu erheben, die höhere Abgaben/Zölle auf US-Waren durchsetzen.
Ab dem 3. April wird ein Zollsatz von 25% auf alle im Ausland hergestellten Automobile und Autoteile aufgrund einer vorhergehenden Executive Order erhoben. Dies wurde bereits am 26. März angekündigt.
Seit dem 5. April wird ein neuer Basiszollsatz in Höhe von 10% auf alle importierten Waren erhoben. Darüber hinaus werden ab dem 9. April länderspezifisch angepasste Zölle erhoben werden. Beispielsweise wird der angepasste Zoll auf Importe aus der EU 20% betragen (in der Regel zusätzlich zu anderen bereits erhobenen Zöllen). Anhang I der Executive Order vom 2. April enthält eine vollständige Liste der länderspezifischen Zusatzzölle.
Bestimmte Waren, die in Anhang II der Executive Order aufgeführt sind, werden nicht den reziproken Zöllen unterliegen, einschließlich:
- Alle Artikel, die Gegenstand des 50 USC 1702(b) sind, wie Bücher und andere Informationsmaterialien;
- Stahl, Aluminium und Derivaten, die derzeit bereits den Section 232-Zöllen unterliegen;
- Automobile und Autoteile, die bereits Section 232-Zöllen unterliegen;
- Bestimmte Waren aus den Bereichen Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie- und Energieprodukte;
- Alle Artikel eines Handelspartners, die den Sätzen der Spalte 2 des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten unterliegen;
- Alle Artikel, die möglicherweise in Zukunft den Section 232-Zöllen unterliegen könnten.
Hintergrund
Die reziproken Zölle zielen nach Angaben der US-Regierung darauf ab, US-amerikanische Industrien zu schützen, inländisches Arbeitsplatzwachstum zu fördern und sicherzustellen, dass Handelspartner zu gleichen Bedingungen agieren. Die Trump-Administration hat erklärt, dass diese Ziele eine strategische Initiative widerspiegeln, um die Handelsbeziehungen zugunsten US-amerikanischer wirtschaftlicher Interessen neu auszubalancieren, während die Prinzipien von Fairness und gegenseitigem Nutzen im internationalen Handel gestärkt werden sollen.
Die Ergebnisse der America First Trade Policy und des Fair and Reciprocal Trade Plan werden erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, die in oder mit den Vereinigten Staaten operieren, haben.
Einschätzung
Die aktuelle Zollpolitik der USA stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nachfolgend stellen wir einige erste Überlegungen dar, um dem Thema zu begegnen
Transparenz des Importverhaltens Um zu beurteilen, in welcher Ausprägung das eigene Geschäft betroffen ist, ist Transparenz notwendig.
Folgende Fragestellungen sind hierfür relevant:
- Welche Waren wurden in welchem Volumen in der Vergangenheit in die USA importiert?
- Wie stellen sich Warenströme sowie Liefer- und Verkaufsketten dar
- Wurden in der Vergangenheit die richtigen Daten angemeldet (Zollwert/Kaufpreis und Zolltarif/Zollsatz)?
- Da nach Angaben der US-Regierung bisher 2/3 der Importe in den USA zollfrei waren, wurde z.B. der Zollwert oft nicht ausreichend analysiert. Werden beispielsweise erforderliche Hinzurechnungen und Abzüge korrekt ermittelt?
Es ist hierfür ratsam, die sog. ACE ES-002/003 Daten beim US-Zoll abzufragen (Einfuhrdaten).
Lieferketten Aufgrund der Höhe der Zölle sollten die weltweiten Lieferketten neu überdacht werden. Wertschöpfung sollte daher entweder in die USA oder in Länder mit niedrigeren Zollsätzen verlagert werden (sog. Zollarbitrage).
First Sale Für die Verzollung kann in der Regel der Wert einer Vorlieferung genutzt werden, was in vielen Fällen helfen kann, die Auswirkungen durch Senkung des Zollwerts zu minimieren.
Analyse der Wertschöpfungskette US-Wertschöpfungsanteile können unter bestimmten Bedingungen herausgerechnet werden. Voraussetzung ist zumindest ein US-Content in Höhe von 20%. Der US-Zoll wird für die Berechnung und Anmeldung noch eine Guideline herausgeben.
Unbundling Warenpreise beinhalten oft Dienstleistungskomponenten. Eine Trennung kann dazu beitragen, Zollauswirkungen zu reduzieren.
Im Fall einer konzerninternen Lieferung bildet der Verrechnungspreis die Basis für den Transaktionswert. Die bestehende Transfer Pricing Policy sollte hinsichtlich Zollaspekte überprüft werden, da eine transaktionsbezogene Ermittlung häufig unterblieben ist. Auch werden Verrechnungspreise stark von den Funktions- und Risikoprofielen der Vertragsparteien beeinflusst und zulässige Bandbreiten von Marktpreisen können genutzt werden.
Empfehlung
Ermitteln Sie den aktuellen Status Quo und simulieren Sie die Auswirkungen etwaiger Anpassungen. Gerne steht Ihnen unser Customs Excise & International Trade Team sowie unsere Kollegen aus dem Bereich Transferpricing der Datengewinnung, Analyse und Planung von Strategien zur Verfügung.

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