Kurzthemen

Übergangsbestimmungen im PEM-Bereich für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Am 12. Dezember 2024 wurde der Beschluss Nr. 2/2024 angenommen, welcher neue Übergangsregeln für die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) im Pan-Europa-Mittelmeer (PEM)-Raum vorsieht.
Ein Leitfaden über die Anwendung der Übergangsregelungen ist unter folgendem Link abrufbar.
Das derzeitige Regionale Übereinkommen in der vom 26. Februar 2013 veröffentlichten Fassung und das revidierte Regionale Übereinkommen gelten in den Vertragsstaaten, welche die neuen Übergangsregelungen implementiert haben, für den o.g. Zeitraum parallel. Die übrigen Vertragsstaaten werden bezüglich der Anwendung in Statusgruppen aufgeteilt.
Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix mit den diagonalen Kumulierungsmöglichkeiten ab dem 01. Januar 2025 unter diesem Link veröffentlicht. Anhand dieser Matrix ist ablesbar, mit welchem Vertragspartner die EU im Rahmen der Übergangsregeln das jeweilige Regelwerk anwendet.

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