15. Sanktionspaket gegen Russland (VO (EU) 2024/3192)

In Kürze
Wegen des anhaltenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die EU das mittlerweile 15. Sanktionspaket veröffentlicht. Mit der VO (EU) 2024/3192 beabsichtigt die EU laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission, Umgehungsgeschäfte in Bezug auf die Ölpreisobergrenze noch umfassender zu bekämpfen und weiter gegen die russische Schattenflotte vorzugehen. Darüber hinaus wurden mit diesem Paket erstmals umfassende Sanktionen gegen mehrere chinesischen Akteure verhängt.
Hintergrund
Um Umgehungsgeschäfte wirksam bekämpfen zu können und dabei Risiken für die Sicherheit des Seeverkehrs und der Meeresumwelt zu begegnen, wurden 52 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte mit einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen sanktioniert, die sich zuvor an Hochrisikotransporten von russischem Erdöl und Waffen, an Getreidediebstahl sowie an der Unterstützung des russischen Energiesektors beteiligt haben.
Das Paket umfasst daneben 116 neue Listungen natürlicher / juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen (POE), die nach Ermittlungen der EU u.a. (i) im russischen Militär- und Verteidigungssektor – oder (ii) im Energiesektor (inkl. Reedereien) tätig sind oder diesen unterstützen, die (iii) für den Angriff auf die Kinderklinik Ochmatdyt in Kyjiw verantwortlich sind oder (iv) Kinderrechte verletzen und (v) Propaganda betreiben.
Hierbei wurden auch POE mit Sitz außerhalb Russlands, z.B. der Volksrepublik China, Serbien und der Demokratischen Volksrepublik Korea, erfasst.
Daneben verbietet die Einführung des Artikel 11c die Anerkennung, Umsetzung oder Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen und Anordnungen, die in Verbindung mit Artikel 248 der russischen Schiedsgerichtsordnung erlassen werden. Dieser sieht die ausschließliche Zuständigkeit russischer Gerichte vor. EU-Unternehmen sollen damit vor rechtswidrigen Schadensersatzklagen geschützt werden.
Folgende Anhänge der VO (EU) Nr. 833/2014 wurden wie folgt geändert:
Anhang IV
Anhang IV führt POE, die militärische Endnutzer sind, zum militärischen und industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Für in diesem Anhang geführte POE gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Dual-Use-Güter und Güter nach Anhang VII VO (EU) Nr. 833/2014.
Anhang XLII
Gemäß Artikel 3s VO (EU) Nr. 833/2014 enthält Anhang XLII Schiffe, mit denen internationale Sanktionen umgangen werden, indem der Handel mit gelisteten Gütern fortgeführt wird oder der russische Verteidigungs- und Energiesektor gestärkt wird. Der Anhang wurde um Schiffe der russischen Tarnölflotte wie Tanker ergänzt, die russisches Öl, Militärgüter oder gestohlenes Getreide transportieren.
Die am 16. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung 2024/3192 können Sie über diesen Link abrufen.
Fazit
Auch im 15. Sanktionspaket liegt der Fokus erneut insb. darauf, vorhandene Strukturen zu zerschlagen, die darauf abzielen die restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber der Russischen Föderation zu umgehen. Diese Tatsache sollte bei der Bewertung des eigenen innerbetrieblichen Compliance Programms (ICP) in Bezug auf Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften entsprechend berücksichtigt werden.
Gern unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung!

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