Kurzthemen
Anzeigepflicht über Güterbeförderung in Polen.
Bereits in unserem Newsletter Zollrecht aktuell April 2024 (1) informierten wir Sie über die seit dem 01. Juli 2024 in Polen für drittländische Kraftverkehrsunternehmer bestehende Anzeigepflicht. Soweit die Regelung ab dem 01. Januar 2025 auch auf EU-Spediteure betrifft, sollten sich entsprechende Unternehmen frühzeitig informieren.
PwC Polen hat in einem weiteren Newsletter genauere Informationen hierzu; den Newsletter können Sie über diesen Link abrufen.
14. Sanktionspaket gegen Russland
Am 24. Juni 2024 wurde das 14. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der Europäischen Kommission bekannt gegeben. Die entsprechenden Verordnungen VO (EU 2024/1739 und VO 2024/1745 können Sie über diesen Link abrufen.
Die Maßnahmen dienen überwiegend dazu, den Handel mit Russland weiter zu erschweren.
Eine Übersicht über die einzelnen Sanktionsmaßnahmen und nähere Informationen zum 14. Sanktionspaket hat das BAFA zusammengestellt, welche Sie über diesen Link abrufen können.
BFH: Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung
Mit seinem Beschluss vom 08. Mai 2024 (VII R 9/23) hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht (BerverFG) die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass der Zinsberechnung für die Zinsen bei der Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zu Grunde gelegt wird.
Die Entscheidung des BVerfG wird hoffentlich endgültige Klärung bringen.
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